Gesellschaft | Politik, 03.09.2006
Umweltgutachterausschuss (UGA)
EMAS - ein Kennzeichen für nachhaltiges Wirtschaften
Der Umweltgutachterausschuss (UGA) ist das beim Bundesumweltministerium eingerichtete Beratungs- und Lenkungsgremium für das betriebliche Öko-Audit EMAS. Der 25-köpfige Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern der Wirtschaft, Umweltgutachtern, der Verwaltung, der Gewerkschaften und der Umweltverbände. Er erlässt Richtlinien für die Zulassung und Prüfung von Umweltgutachtern, bestellt Prüfer und benennt Sachverständige. Damit gewährleistet er die besondere Qualität und Transparenz von EMAS in Deutschland. Zu den Aufgaben gehört auch, die Verbreitung des Umweltmanagement- und Auditsystems im Bundesgebiet. Dem kommt der UGA durch Broschüren, den EMAS-Newsletter, die Homepage www.emas.de, Fachtagungen und Beiträge nach.
Die eigentlichen Akteure sind aber die Unternehmen selbst: Mit dem betrieblichen Instrument nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 untersuchen sie systematisch die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Umwelt, steigern damit ihren Output im Umweltschutz und verfassen regelmäßig eine Umwelterklärung. Sie unterziehen sich im Hinblick auf Management und Gesetzeskonformität einer neutralen Prüfung durch einen staatlich zugelassenen und überwachten Umweltgutachter und dürfen nach Registrierung mit dem EMAS-Logo für sich werben. Etwa 1.500 Unternehmen und Organisationen mit knapp 2.000 Standorten sind aktuell im deutschen EMAS-Register eingetragen und werden damit hohen Standards an dauerhaftes und nachhaltiges Wirtschaften gerecht.
Das Instrument kann für die ökologische Dimension die entscheidende Managementstruktur liefern, freiwillige Maßnahmen mit Kontrolle und Verbindlichkeit im Unternehmen organisieren sowie die Mittel für die Kommunikation von Nachhaltigkeitsfragen bereitstellen. Jenseits von EMAS gibt es ca. 285 Betriebe mit freiwilligen Umweltberichten sowie ca. 75 mit einem Nachhaltigkeitsbericht. Dagegen wenden sich alle EMAS-Betriebe regelmäßig mit geprüften Umweltinformationen an die Öffentlichkeit, die im Hinblick auf Verlässlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft sind. EMAS hilft ihnen, die wesentlichen Umweltaspekte der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen zu ermitteln, Schwachpunkte aufzudecken, entsprechende Ziele zu setzen und diese systematisch zu verfolgen. Dabei wird besonderer Wert auf die Einhaltung des Umweltrechts gelegt. In den integrativen Ansatz fließen neben ökologischen auch soziale Aspekte ein, z. B. durch die aktive Einbindung der Beschäftigten in den betrieblichen Verbesserungsprozess.
"Das freiwillige europäische Umweltmanagementsystem hat seine Leistungsfähigkeit bei der Wahrnehmung ökologischer Verantwortung und Unternehmensführung in der Praxis unter Beweis gestellt", führt der UGA-Vorsitzende Dr. Michael Schemmer in Berlin aus. "Die Praxisbeispiele zeigen, dass EMAS wirtschaftlich effizientes Handeln durch Vermeidung und Ressourceneinsparungen induziert. Die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung ist ein Indiz für Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen. Der UGA vertritt daher, das Instrument zum Kernbestandteil einer Strategie zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen zu machen."
Weitere Informationen erhalten Sie von der Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses in Berlin
Stralauer Platz 34
D-10243 Berlin
Tel. 030 / 29 77 32 - 30
Fax: 030 / 29 77 32 - 39
Mail: info@uga.de
www.uga.de
www.emas-logo.de
Konstituierende Sitzung des UGA in Berlin - Der Ausschuss tritt drei- bis viermal jährlich zu Plenumssitzungen zusammen, um die anstehenden Fragen zu EMAS zu erörtern und Richtlinien abzustimmen.
Die eigentlichen Akteure sind aber die Unternehmen selbst: Mit dem betrieblichen Instrument nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 untersuchen sie systematisch die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Umwelt, steigern damit ihren Output im Umweltschutz und verfassen regelmäßig eine Umwelterklärung. Sie unterziehen sich im Hinblick auf Management und Gesetzeskonformität einer neutralen Prüfung durch einen staatlich zugelassenen und überwachten Umweltgutachter und dürfen nach Registrierung mit dem EMAS-Logo für sich werben. Etwa 1.500 Unternehmen und Organisationen mit knapp 2.000 Standorten sind aktuell im deutschen EMAS-Register eingetragen und werden damit hohen Standards an dauerhaftes und nachhaltiges Wirtschaften gerecht.
Dr. Michael Schemmer im Gespräch mit dem nordrhein-westfälischen Umweltminister Uhlenberg - zehn Bundesländer gewähren bereits Gebührenreduktionen für EMAS-Betriebe.
Das Instrument kann für die ökologische Dimension die entscheidende Managementstruktur liefern, freiwillige Maßnahmen mit Kontrolle und Verbindlichkeit im Unternehmen organisieren sowie die Mittel für die Kommunikation von Nachhaltigkeitsfragen bereitstellen. Jenseits von EMAS gibt es ca. 285 Betriebe mit freiwilligen Umweltberichten sowie ca. 75 mit einem Nachhaltigkeitsbericht. Dagegen wenden sich alle EMAS-Betriebe regelmäßig mit geprüften Umweltinformationen an die Öffentlichkeit, die im Hinblick auf Verlässlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft sind. EMAS hilft ihnen, die wesentlichen Umweltaspekte der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen zu ermitteln, Schwachpunkte aufzudecken, entsprechende Ziele zu setzen und diese systematisch zu verfolgen. Dabei wird besonderer Wert auf die Einhaltung des Umweltrechts gelegt. In den integrativen Ansatz fließen neben ökologischen auch soziale Aspekte ein, z. B. durch die aktive Einbindung der Beschäftigten in den betrieblichen Verbesserungsprozess.
EMAS-Logo - Unternehmen, die das Umweltmanagementsystem eingerichtet, geprüft und bei den Kammern registriert haben, dürfen das EMAS-Logo verwenden.
"Das freiwillige europäische Umweltmanagementsystem hat seine Leistungsfähigkeit bei der Wahrnehmung ökologischer Verantwortung und Unternehmensführung in der Praxis unter Beweis gestellt", führt der UGA-Vorsitzende Dr. Michael Schemmer in Berlin aus. "Die Praxisbeispiele zeigen, dass EMAS wirtschaftlich effizientes Handeln durch Vermeidung und Ressourceneinsparungen induziert. Die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung ist ein Indiz für Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen. Der UGA vertritt daher, das Instrument zum Kernbestandteil einer Strategie zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen zu machen."
Weitere Informationen erhalten Sie von der Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses in Berlin
Stralauer Platz 34
D-10243 Berlin
Tel. 030 / 29 77 32 - 30
Fax: 030 / 29 77 32 - 39
Mail: info@uga.de
www.uga.de
www.emas-logo.de
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