Gesellschaft | Globalisierung, 26.05.2011
Von der Leyen:
"Transparenz und Kontrolle stärken verantwortliche Unternehmensführung in der globalisierten Wirtschaftswelt"
Die novellierten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen wurden in einem Festakt anlässlich der 50-Jahr-Feier der OECD heute in Paris unterzeichnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begrüßt die Novellierung als beachtlichen Fortschritt.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen: "Es geht darum, die Globalisierung sozial und ökologisch zu gestalten. Menschenrechte einzuhalten, faire Löhne zu zahlen und Kinderarbeit zu ächten klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist aber längst nicht überall Standard. Mit dem Verhaltenskodex der OECD schaffen wir einen ethischen Rahmen, der multinationalen Unternehmen weltweit Orientierung bietet. Transparenz und öffentliche Kontrolle sind ein starker Anreiz für verantwortliche Unternehmensführung weltweit."
Öffentliche "Sünderkartei" der OECD
Die teilnehmenden Staaten haben sich zur Förderung der OECD-Leitsätze verpflichtet. Die Standards beziehen sich auf sämtliche Bereiche gesellschaftlicher Unternehmensverantwortung, z. B. auf die Einhaltung von Arbeitsrechten, Umweltschutz sowie Empfehlungen zur Korruptionsprävention und Steuergerechtigkeit. Hält ein Unternehmen den Verhaltenskodex nicht ein, kann eine Beschwerde an die jeweilige Nationale Kontaktstelle der OECD gerichtet werden. Diese führt eine öffentliche "Sünderkartei". Das schafft Transparenz über Fehlverhalten und erhöht den Druck auf die Unternehmen, sich an die OECD-Grundsätze zu halten.
Menschenrechte mit eigenem Kapitel
Die Novelle der OECD-Leitsätze sieht eine übergreifende operative Sorgfaltspflicht für Unternehmen in der Lieferkette vor. Die neuen Leitsätze definieren präzise, was dies für Unternehmen bedeutet. Außerdem wurde ein Kapitel "Menschenrechte" eingefügt. Damit werden die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern an Produkten mit sozial und ökologisch unbedenklicher Herkunft und die Rechte der Beschäftigten vor Ort spürbar gestärkt.
CSR in Deutschland
Die Stärkung des internationalen Ordnungsrahmens ist Teil des Aktionsplans für verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility - CSR), der unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Oktober 2010 im Bundeskabinett beschlossen wurde.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen: "Es geht darum, die Globalisierung sozial und ökologisch zu gestalten. Menschenrechte einzuhalten, faire Löhne zu zahlen und Kinderarbeit zu ächten klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist aber längst nicht überall Standard. Mit dem Verhaltenskodex der OECD schaffen wir einen ethischen Rahmen, der multinationalen Unternehmen weltweit Orientierung bietet. Transparenz und öffentliche Kontrolle sind ein starker Anreiz für verantwortliche Unternehmensführung weltweit." Öffentliche "Sünderkartei" der OECD
Die teilnehmenden Staaten haben sich zur Förderung der OECD-Leitsätze verpflichtet. Die Standards beziehen sich auf sämtliche Bereiche gesellschaftlicher Unternehmensverantwortung, z. B. auf die Einhaltung von Arbeitsrechten, Umweltschutz sowie Empfehlungen zur Korruptionsprävention und Steuergerechtigkeit. Hält ein Unternehmen den Verhaltenskodex nicht ein, kann eine Beschwerde an die jeweilige Nationale Kontaktstelle der OECD gerichtet werden. Diese führt eine öffentliche "Sünderkartei". Das schafft Transparenz über Fehlverhalten und erhöht den Druck auf die Unternehmen, sich an die OECD-Grundsätze zu halten.
Menschenrechte mit eigenem Kapitel
Die Novelle der OECD-Leitsätze sieht eine übergreifende operative Sorgfaltspflicht für Unternehmen in der Lieferkette vor. Die neuen Leitsätze definieren präzise, was dies für Unternehmen bedeutet. Außerdem wurde ein Kapitel "Menschenrechte" eingefügt. Damit werden die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern an Produkten mit sozial und ökologisch unbedenklicher Herkunft und die Rechte der Beschäftigten vor Ort spürbar gestärkt.
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Die Stärkung des internationalen Ordnungsrahmens ist Teil des Aktionsplans für verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility - CSR), der unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Oktober 2010 im Bundeskabinett beschlossen wurde.
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