EUDR-Ready: Bereiten Sie sich intern auf die Anforderungen der EUDR vor

Neue Schulung thematisiert die pragmatische und rechtssichere Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Der neue tec4U-Workshop zur Umsetzung der Entwaldungsverordnung EUDR vermittelt, welche Anforderungen konkret zu erfüllen sind, worauf geachtet werden soll und wie die Umsetzung in der Praxis gelingen kann.

© tec4uAm 30.12.2025 tritt die EUDR (European Deforestation Regulation = Entwaldungsverordnung) in Kraft. Diese beinhaltet zahlreiche Anforderungen für das Bereitstellen bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, welche mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem EU-Markt sowie deren Ausfuhr aus der Union. Mit der EUDR weitet sich der Geltungsbereich auf viele Branchen wie Maschinenbau, Baugewerbe, Caravan- und Automobilindustrie, Sanitär, Möbel sowie Verpackungs- und Verlagsbranche aus, da deren Produkte in den Anwendungsbereich fallen. Relevante Rohstoffe sind Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Soja, Rind und Ölpalme sowie einige daraus hergestellte Erzeugnisse (siehe Anhang I der EUDR).

Was ist zu tun? – EUDR-Sorgfaltspflichten 
Um diese Produkte weiterhin verwenden sowie auf dem EU-Markt handeln zu dürfen, sind einige Sorgfaltspflichten zu erfüllen, die nachweisen, dass der jeweilige Rohstoff bzw. das Erzeugnis frei von Entwaldung und Waldschädigung ist. Des Weiteren sind für alle Grundstücke, auf denen relevante Rohstoffe erzeugt wurden, Geolokalisierungsdaten zu erfassen, um nachzuweisen, dass dadurch keine Waldflächen beschädigt oder umgewandelt worden sind. Hierbei sind die meisten Unternehmen auf Informationen aus der vorgelagerten Wertschöpfungskette angewiesen, was die Erfüllung der EUDR-Anforderungen deutlich erschwert.

Wer ist haftbar? – Haftung & Sanktionen
Neben Sanktionen wie drohenden Bußgeldern sowie Freiheitsstrafen können Verstöße gegen die EUDR mit der Beschlagnahme der betreffenden Produkte sowie einem Vertriebsstopp einhergehen. Für Unternehmen kann dies weitreichende Folgen haben, wie z. B. Lieferengpässe und Schwierigkeiten im Hinblick auf die Ressourcenverfügbarkeit allgemein.

Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? – EUDR-Beauftragte/r
Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, sich frühzeitig nicht nur mit den Sorgfaltspflichten gemäß EUDR auseinanderzusetzen, sondern auch interne Compliance-Prozesse zu etablieren, um Rechtssicherheit und Konformität der eigenen Produkte zu gewährleisten. Eine zentrale Rolle hierbei spielt der/die EUDR-Beauftragte als hauptverantwortliche Person:

Die Marktteilnehmer verfügen über angemessene und verhältnismäßige Strategien, Kontrollen und Verfahren, um das Risiko der Nichtkonformität der relevanten Erzeugnisse zu mindern und wirksam zu steuern. Zu diesen Strategien, Kontrollen und Verfahren gehören: a) Modellverfahren für das Risikomanagement, Berichterstattung, Aufzeichnungen, interne Kontrolle und Compliance-Management, für nicht-KMU-Marktteilnehmer einschließlich der Benennung eines Compliance-Beauftragten auf der Führungsebene;" (Vgl. EUDR-Richtlinie, Artikel 11, Abs.2a )

Diese Funktion hat zum einen die Aufgabe, die Lieferkette sowie das Produktportfolio hinsichtlich der EUDR-Relevanz zu analysieren, und zum anderen das Risiko der Lieferanten im Blick zu behalten und ggf. Risikominderungsmaßnahmen einzuleiten. Zudem sollten Prozesse etabliert werden, um das interne Risikomanagement anzupassen sowie die EUDR-relevanten Daten zu beschaffen.

Wie umsetzen? – EUDR-Praxisworkshop 

Am 19.11. 2025 findet dazu ein Online-Workshop von tec4U-Solutions statt. Im Rahmen der 1-Tagesschulung wird ausführlich behandelt, welche Anforderungen konkret zu erfüllen sind, worauf geachtet werden soll und wie die Umsetzung in der Praxis gelingen kann. Auf der Agenda stehen die zeitliche Umsetzung, geplante Verschiebungen, Anwendungsbereiche, relevante Rohstoffe und Erzeugnisse, Sonderfälle, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und das Risikomanagement sowie diverse Praxisbeispiele. 



     
        
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