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EU-Entwaldungsverordnung: Neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen ab 2026

Die EUDR verpflichtet Unternehmen zu entwaldungsfreien Lieferketten für bestimmte Rohstoffe und Produkte

Ab dem 30. Dezember 2025 gilt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Sie verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte entwaldungsfrei sind. Ziel ist es, die globale Entwaldung zu stoppen und den Klimaschutz zu stärken.

© Shutterstock / KrailathMit der Verordnung (EU) 2023/1115 – kurz EUDR – hat die Europäische Union einen neuen Rechtsrahmen geschaffen, um die weltweite Entwaldung und Waldschädigung zu bekämpfen. Für Großunternehmen tritt die Verordnung 30. am Dezember 2025 in Kraft, für Kleinst- und Kleinunternehmen am 30. Juni 2026. Sie ersetzt die bisherige EU-Holzhandelsverordnung und betrifft Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren.
Betroffen sind insbesondere folgende Rohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz. 

Unternehmen müssen nachweisen, dass diese Produkte:
  1. Entwaldungsfrei sind (d.h. nicht auf Flächen produziert wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden),
  2. den geltenden Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen und
  3. eine vollständige Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) vorliegt.
Das Sorgfaltspflichtsystem umfasst drei Stufen: Informationsbeschaffung, Risikobewertung und Risikominderung. Unternehmen müssen unter anderem Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen, Erzeugungszeitpunkt, Lieferantendaten und Produktinformationen dokumentieren. Bei Verstößen drohen Sanktionen.

Durch das Kompakttraining der TÜV SÜD Akademie erhalten Teilnehmende einen fundierten Überblick über Anforderungen und Maßnahmen für eine effiziente Erfüllung der EUDR.

Quelle: TÜV SÜD Akademie



     
        
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