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Vergabebeschleunigungsgesetz: Schneller vergeben – zu echten Preisen

BNW kritisiert die ersatzlose Streichung des geplanten §120a GWB

Anlässlich des geplanten Kabinettsbeschlusses zum Entwurf eines Gesetzes zu Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) kritisiert der BNW die ersatzlose Streichung des geplanten §120a GWB. Die Verwaltung muss Nachhaltigkeitskriterien und Lebenszykluskosten bei der Vergabe berücksichtigen – nur so kann die öffentliche Hand langfristig Mittel sparen, die regionale Wertschöpfung steigern und nachhaltige Leitmärkte anschieben.

© adil-photos, pixabay.com„500 Milliarden – das ist nicht nur das aktuell diskutierte Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, das ist auch das Volumen der öffentlichen Beschaffung. Wohlgemerkt jährlich – nicht über zehn bis zwölf Jahre gestreckt" so Prof. Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft. „Umso schmerzhafter ist es, dass der Gesetzesentwurf zentrale Paragrafen für mehr Nachhaltigkeit in der Beschaffung streichen will. Das Parlament muss die verbindliche Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und Lebenszykluskosten nachverhandeln. Nur so kann für längere Zeiträume und zu echten Preisen beschafft werden. Mehr Tempo ist zwar gut, ohne Konditionen gerät man aber schnell aus der Puste." 

Volle Transparenz - dank Lebenszykluskosten
Neben dem Vergabebeschleunigungsgesetz trifft auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) Aussagen zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. So sieht die NKWS einen Prüfauftrag zum Einbezug von Lebenszykluskosten in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots vor. Der BNW unterstützt diesen Vorschlag.

Für eine rechtssichere, nachhaltige öffentliche Vergabe braucht es einheitliche Standards auf allen Verwaltungsebenen. Hier empfiehlt sich die Umsetzung der Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) unter Einbezug eines CO2-Schattenpreises. Außerdem müssen den, mit der Vergabe betrauten, Beamt:innen Weiterbildungsangebote gemacht werden. Die entsprechenden Strukturen sind mit der Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung, der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung sowie dem Kompetenzzentrum innovative Beschaffung bereits vorhanden und müssen stärker einbezogen werden. Parallel ist auf Führungsebene eine entsprechende Kultur zu schaffen, die eine nachhaltige, qualitative Beschaffung priorisiert und das bisherige Preisgebot um soziale und ökologische Kriterien ergänzt. 

Keine Streichung von §120a GWB
Im Gegensatz zum Entwurf der Ampel-Koalition plant Schwarz-Rot die vorgesehene Ergänzung von §120 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ersatzlos zu streichen. Damit entzieht die Regierung den Beamt:innen die rechtliche Grundlage einer auf nachhaltige Beschaffung ausgerichteten Führungs- und Vergabekultur. Zwar wird §113 GWB um „verpflichtende Anforderungen an die Beschaffung von klimafreundlichen Leistungen" erweitert, allerdings fehlt durch §120a ein entscheidender Schritt zu mehr Rechtssicherheit in der Vergabe sowie zum Entstehen von Leitmärkten für innovative und nachhaltige Produkte. Der Verband fordert die Regierung und das Parlament dringend auf, die Kerninhalte des ursprünglich geplanten §120a nicht zu streichen, sondern in das Vergabebeschleunigungsgesetz zu überführen. Soziale, umweltbezogene und kreislauffähige Kriterien müssen weiterhin verpflichtend zu beachten sein. Außerdem braucht es Positiv- und Negativlisten, die klimafreundliche bzw. -schädliche, sowie sozial und umwelttechnisch nachhaltige Produkte ausweisen und so den Beamt:innen einen leicht anzuwendenden Leitfaden zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung bieten.

Geschwindigkeit und Qualität gleichzeitig sichern
Ergänzend zur Erstellung einheitlicher Listen können auch standardisierte und einfache Kennzeichnungen von besonders kreislauffähigen Materialien, Produkten und Geschäftsmodellen Vergabeprozessen erleichtern. Dafür müssen diese Kennzeichnungen und Labels allerdings auch Start-Ups, regionalen Firmen und dem Mittelstand offenstehen. „Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung den Mittelstand und regionale Unternehmen stärker in die Vergabe einbinden und den Prozess schneller, digitaler und flexibler gestalten will. Die neue Geschwindigkeit in der Vergabe darf aber nicht zu Lasten der im Koalitionsvertrag verankerten Leitmärkte für innovative und klimafreundliche Produkte gehen. Hier muss die Regierung zu ihrem Wort stehen. All das Tempo ist wenig wert, wenn nicht zukunftssicher, effizient und zirkulär beschafft wird" so Prof. Dr. Katharina Reuter, BNW-Geschäftsführerin abschließend.


Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) bringt die Stimme der progressiven Unternehmen direkt ins politische Berlin. Seit der Gründung 1992 setzt sich der BNW e.V. als unabhängiger Unternehmensverband für Umwelt-, Klimaschutz und soziale Nachhaltigkeitsaspekte ein. Mit seinen 700 Mitgliedsunternehmen steht der Verband für mehr als 200.000 Arbeitsplätze; Großunternehmen sowie Mittelstand sind in dem branchenübergreifenden Netzwerk genauso vertreten wie Cleantech-Startups und Social-Entrepreneurs. 

Kontakt: Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V., Joscha Frost | presse@bnw-bundesverband.de | bnw-bundesverband.de


Quelle: Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW)



     
        
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