2024 erstmals alle Grenzwerte zur Luftqualität eingehalten
Weitere Anstrengungen bis 2030 erforderlich
Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung zahlen sich aus. 2024 ist das erste
Jahr, in dem in Deutschland alle Grenzwerte der europäischen
Luftqualitätsrichtlinie eingehalten wurden. Für Feinstaub ist es bereits
das siebte Jahr in Folge. Für Stickstoffdioxid (NO2) wurde 2024 der
Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/cbm)
nach aktueller Datenlage erstmalig an allen Stationen eingehalten. Das
zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Bundesländer und des
Umweltbundesamtes (UBA) von bislang rund 600 Messstationen (Stand
03.02.2025).

Dass die Grenzwerte 2024 alle eingehalten wurden, bedeutet nicht, dass es keine weiteren Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität bedarf. Die geltenden Grenzwerte sind mehr als 20 Jahre alt und entsprechen nicht mehr den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt zum Schutz der Gesundheit deutlich niedrigere Richtwerte.
Neue Grenzwerte ab 2030
Mitte Dezember 2024 ist die überarbeitete europäische Luftqualitätsrichtlinie in Kraft getretenen. Mit dieser werden ab dem Jahr 2030 strengere Grenz- und Zielwerte europaweit bindend. So werden unter anderem für das Jahresmittel der NO2-Grenzwert von aktuell 40 auf 20 µg/m³ und der Feinstaub-Grenzwert PM2,5 von aktuell 25 auf 10 µg/m³ abgesenkt.
"Auch wenn sich die neuen europäischen Grenzwerte nur schrittweise an die deutlich niedrigeren WHO-Empfehlungen annähern werden, führt jede Verbesserung der Luftqualität zu einer Reduktion des Gesundheitsrisikos für die Gesamtbevölkerung", so Messner. Die von der EU-Kommission vorgelegten Szenarien zur Entwicklung der Krankheitslast zeigen, dass diese bei Einhaltung der strengeren Grenzwerte bis 2030 in Europa deutlich zurückgeht.
Langfristig sollen die Grenzwerte vollständig an die WHO-Richtwerte angepasst werden. Hierzu wurde in der neuen Luftqualitätsrichtlinie verankert, dass die Grenzwerte bereits Ende 2030 und danach alle fünf Jahre überprüft werden. Bis 2050 ist angestrebt, die Luftschadstoffe soweit zu reduzieren, dass die Verschmutzung als nicht mehr schädlich für Mensch und Umwelt gilt.
Vergleicht man die endgültigen Luftmessdaten des Vorjahres 2023 mit den ab 2030 geltenden, strengeren Grenzwerten der neuen EU-Richtlinie, so sind noch Verbesserungen notwendig. Die Auswertung der NO2- und PM2,5-Daten zeigt, dass bei NO2 rund 44 Prozent aller Messstationen den Wert von 20 µg/m³ im Jahresmittel und bei PM2,5 ca. 4 Prozent den Wert von 10 µg/m³ im Jahresmittel noch nicht erreichen. Gleichwohl ist bis zum Jahr 2030 mit einer weiteren Verbesserung der Luftqualität in Deutschland zu rechnen (u.a. durch fortlaufende Erneuerung der Fahrzeugflotte), sodass nach Schätzungen des UBA davon auszugehen ist, dass für nahezu alle Stoffe eine Einhaltung der ab dem Jahr 2030 geltenden Grenzwerte zu erwarten ist und es lediglich noch für PM2,5 und NO2 zu einzelnen Überschreitungen kommt. Eine flächendeckende Einhaltung aller Grenzwerte in Deutschland kann bis zum Jahr 2035, also noch vor dem Zeitrahmen der maximal möglichen Fristverlängerung (2040), erreicht werden.
Die neue Luftqualitätsrichtlinie
Die überarbeitete EU-Luftqualitätsrichtlinie trat am 10. Dezember 2024 in Kraft. Wesentliche Neuerungen sind die neuen und strengeren Grenzwerte, die bis 2030 eingehalten werden müssen. Dabei wurde das bestehende Konzept der Reduktion der durchschnittlichen Belastung (engl. average exposure indicator, AEI) für Feinstaub (PM2,5) fortgeschrieben und auf Stickstoffdioxid (NO2) ausgeweitet. Demnach muss in kleinen festgelegten prozentualen Schritten so lange eine Minderung der Belastung erfolgen, bis an den städtischen Hintergrundstationen die Empfehlungen der WHO erreicht werden - für PM2,5 eine durchschnittliche jährliche Belastung von 5 µg/m³ und für NO2 von 10 µg/m³ im Jahresmittel.
Neu in der Richtlinie ist die Pflicht zur Messung Ultrafeiner Partikel (UFP) an Standorten, an denen hohe Konzentrationen wahrscheinlich sind, z. B. in der Nähe von Flughäfen, Häfen, Straßen, Industriestandorten oder Gebäudeheizungen. Ebenfalls neu ist der Typ "Großmessstation", an dem künftig auch Schadstoffe gemessen werden sollen, die noch nicht in der Richtlinie geregelt aber zunehmend besorgniserregend sind wie Ruß, Ammoniak oder das oxidative Potenzial von Partikeln.
Stärker als bisher ist die zeitnahe und transparente Information der Öffentlichkeit in der neuen Luftqualitätsrichtlinie verankert. Der Fokus liegt hierbei insbesondere auf dem Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise durch die Etablierung eines nationalen Luftqualitätsindex (LQI). Das UBA verwendet bereits in seiner App "Luftqualität" einen solchen LQI, warnt bei schlechter Luftqualität und gibt gesundheitliche Empfehlungen und Verhaltenstipps. Im Laufe des Jahres 2025 veröffentlicht das UBA einen überarbeiteten LQI, der stärker an die Empfehlungen der WHO angepasst wurde.
Genauigkeit der Daten
Die Auswertung basiert auf vorläufigen, noch nicht abschließend geprüften Daten des Jahres 2024 aus den Luftmessnetzen der Länder und des Umweltbundesamtes, Stand 03.02.2025. Aufgrund der umfangreichen Qualitätssicherung in den Messnetzen stehen die endgültigen Daten erst Mitte 2025 zur Verfügung. Die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Daten lassen aber eine generelle Einschätzung des vergangenen Jahres zu.
Hinweis:
Hintergrundinformationen, Links und Graphiken
Kontakt: Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt | buergerservice@uba.de | www.umweltbundesamt.de
Umwelt | Umweltschutz, 20.02.2025

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