Stefanie Höpler
Wirtschaft | CSR & Strategie, 01.03.2024
Gut zu wissen…
Nachhaltigkeit nicht nur auf Berichterstattung beschränken, sonst droht Gefahr des Greenwashings
Die neuen ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die aus der CSRD resultierenden neuen Berichtsstandards. Ziel der ESRS ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung einheitlicher und vergleichbarer zu gestalten und diese künftig als festen Bestandteil des Lageberichts einer Firma zu etablieren. Das Wichtigste in Kürze...
Viele Firmen sind mit der Einführung der CSRD ab 2024 erstmalig von der Nachhaltigkeitsberichtspflicht betroffen und müssen sich mit den ESRS beschäftigen. Die neuen Berichtsstandards stellen viele mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen. Da hier die Sorge vor Greenwashing besonders weit verbreitet ist, wurde bisher oft auf eine Berichterstattung verzichtet.Bestandteile des ESRS
Neben den generellen Anforderungen unterteilen sich die Standards in die drei Nachhaltigkeitsbereiche „Ökologie", „Soziales" und „Ökonomie". Darunter finden sich insgesamt folgende 10 Themen:
Ökologie:
1. E1: Klimawandel
2. E2: Verschmutzung
3. E3: Wasser- und Meeresressourcen
4. E4: Biodiversität und Ökosysteme
5. E5: Kreislaufwirtschaft
Soziales:
6. S1: Eigene Belegschaft
7. S2: Beschäftigung in der Wertschöpfungskette
8. S3: Betroffene Gemeinden
9. S4: Verbraucher:innen & Endnutzer:innen
Ökonomie:
10. G1: Unternehmerisches Handeln
Diese 10 Themen umfassen jeweils weitere Unterthemen. Unter Klimawandel (ESRS E1) fallen beispielsweise die Unterthemen „Anpassung an den Klimawandel", „Eindämmung des Klimawandels" und „Energie". Zudem wird es künftig auch zusätzliche sektorspezifische Standards geben.
Ein zentraler Bestandteil der ESRS ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Diese dient dazu, die Auswirkungen, Risiken und Chancen eines Unternehmens und gleichzeitig die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen eines Unternehmens herauszufinden.
Erste Schritte für Unternehmen
Ein erster Schritt besteht darin, zu klären, ob bereits eine Berichtspflicht besteht. Falls dies zutrifft, sollten Unternehmen frühzeitig mit der Umsetzung der ESRS beginnen. Hier ist es hilfreich, sich mit anderen Unternehmen zusammenzuschließen und regelmäßigen Austausch zu pflegen. Da auch die Nachfrage an externer Beratung schnell steigen kann, ähnlich wie es bei der DSGVO der Fall war, sollte das Angebot schnell sondiert und eine Beratung ausgewählt werden. Darüber hinaus ist es ratsam, interne Expertise aufzubauen und die ESRS gründlich zu durchdringen.
Das Wichtigste zum Schluss
Unternehmen dürfen Nachhaltigkeit nicht nur auf die Berichterstattung beschränken, sondern müssen so schnell wie möglich eine Strategie entwickeln und umgehend erste konkrete Maßnahmen umsetzen. Andernfalls droht hier die Gefahr des Greenwashings.
Hinweis:
- Die aktuellsten und akkuratesten Quellen sind auf der Seite der EU-Kommission zu finden:
commission.europa.eu - Eine Liste aller Nachhaltigkeitsthemen der ESRS finden Sie auf der Webseite von Code Gaia:
codegaia.io/esrs-vollstaendige-liste-nachhaltigkeitsthemen
Stefanie Höpler ist Beraterin und Trainerin in den Bereichen Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Unternehmenskultur. In der Code Gaia GmbH unterstützt sie die Softwareentwicklung mit Fokus auf Berichterstattung und beschäftigt sich dafür intensiv mit den ESRS und anderen Nachhaltigkeitsbericht-Standards.
Dieser Artikel ist in forum 02/2024 - Jede Menge gute Nachrichten erschienen.
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