Studie: Scheinlösungen dürfen EU-Lieferkettengesetz nicht unterminieren
Private Standards im Bereich Rohstoffe sind nicht dazu geeignet, die Anforderungen einschlägiger Menschenrechts- und Umweltstandards wirksam umzusetzen
Neue Studie von Germanwatch zeigt, dass private Standards im Bereich Rohstoffe die Umsetzung der selbst gestellten Anforderungen nicht sicherstellen. Dadurch laufen Bemühungen zur Durchsetzung von Menschenrechten und Umweltstandards in Lieferketten oft ins Leere.
Anlässlich des heutigen EU-Ratsarbeitsgruppentreffens und der erstmaligen Befassung mit dem Gesetzesentwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz im EU-Parlament untersucht eine neue Studie der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch die Wirksamkeit von privaten Standards zur Umsetzung von Lieferkettenverantwortung. Unternehmen nutzen diese bislang als zentrales Instrument, um ihrer Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt bei der Rohstoffgewinnung nachzukommen. Wie die Studie jedoch belegt, sind diese Industriestandards nicht geeignet, die Anforderungen einschlägiger Menschenrechts- und Umweltstandards wirksam umzusetzen. Germanwatch befürchtet, dass sie dennoch als Nachweis erfüllter Sorgfaltspflichten in das EU-Lieferkettengesetz aufgenommen werden könnten. Dies würde die Ernsthaftigkeit der Bemühungen des Gesetzes für menschenrechtskonforme Wertschöpfungsketten untergraben. „Die Ergebnisse unserer umfassenden Analyse sind besorgniserregend. Sie zeigen, dass keines der genutzten Zertifizierungssysteme der Industriestandards sicherstellen kann, dass Umwelt- und Menschenrechtsstandards tatsächlich eingehalten werden", sagt Johanna Sydow, Rohstoffexpertin bei Germanwatch.
Besonders frappierend sind die Ergebnisse im Bereich der Transparenz. „Kaum ein Standard stellt ausreichend Informationen für Unternehmen bereit, damit diese ihren Sorgfaltspflichten tatsächlich nachkommen können. Ein Teil überprüft erst gar nicht, ob die gestellten Anforderungen tatsächlich umgesetzt werden. Ebenso alarmierend ist, dass keiner der Standards einen Beschwerdemechanismus für Betroffene hat, der mit den UN-Leitprinzipien für die Umsetzung von Menschenrechten in Lieferketten konform ist", kritisiert Sydow.
„Die Bundesregierung muss sich beim Ratsgruppentreffen heute dafür stark machen, dass Scheinlösungen keinen Platz im EU-Lieferkettengesetz bekommen. Es braucht klare Qualitätsanforderungen an Standards. Jedoch darf die Verantwortung der Unternehmen für Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten niemals an Standards ausgelagert werden", so Sydow. Am vergangenen Freitag hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, dass die Bundesregierung den Kommissionsvorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz unterstützt. Mit dieser Positionierung kann sich Deutschland nun aktiv in den Verhandlungsprozess in der EU-Ratsarbeitsgruppe einbringen.
Die Studie finden Sie hier.
Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 04.09.2022
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