Lifestyle | Geld & Investment, 09.07.2008
Bad Governance am laufenden Band
von Hans-Martin Buhlmann
Corporate Governance unterliegt dem Zeitgeist. Der ethische Anspruch, nämlich die systematische Reduktion von Interessenkonflikten, bleibt dabei stabil. Wenn Bürger "mein und dein" verwechseln, werden sie eingesperrt. Wie eng manche Board- Member mit ihrem Unternehmen verschweißt sind, wird oft erst "danach" deutlich. Ein Aufsichtsrat, der zulässt, dass Sekretärinnen den Chef heiraten und dann befördert werden, gehört gekündigt. Ein Aufsichtsrat, der zurückgelehnt auf die Berichte des Vorstandes wartet und darüber Fragen und eigenes Denken vergisst, gehört ausgetauscht. Nicht der Mannesmann-Fall war schlimm - übel stößt auf, dass solche Fälle immer wieder passieren. Und immer wieder alle "Skandal" schreien und darüber den Blick in den Spiegel vergessen.
Hauptversammlungen werden zur Farce
Skandal ist, dass die Manager großer Vermögen ihr Engagement auf ausdruckslose Kritik beschränken, statt stringent mit messerscharfen Stimmabgaben und Rauswürfen auf das zu reagieren, was gegen Recht und Kodex verstößt. Es ist traurig, dass der Zugang zur Hauptversammlung heutzutage durch Sicherheitsschleusen führen muss - aber auch nahezu prototypisch für das feindliche Bild, dass der Kopf der Verwaltung von seinen Eigentümern hat. Um so unverständlicher ist es, dass sich die Aktionäre nicht zusammenfinden und konsequent und verantwortungsbewusst die logischen Interessen des eigenen und des verwalteten Geldes wahrnehmen.
Geldverwalter stehen in der Verantwortung gegenüber ihren Anlegern
Man fragt sich, wo der Respekt der Vermögensverwalter für die Interessen ihrer Anleger bleibt? Wen repräsentieren sie eigentlich? Machen sie sich Gedanken, was ihre Kunden wirklich wollen und was man ihnen zu berichten hat? Reicht es wirklich aus, internationale Carbon-Disclosure-Projekte zu unterstützen, die der Frage nachgehen, wo sich bei börsennotierten Firmen CO2-Risiken verstecken? Fühlt sich niemand berührt, wenn in Spanien Emittenten mit Anwesenheitsprämien für Stimmrechte werben?
Corporate Governance ist nichts für den Kirchgang am Sonntag
Eine gute und ethische Unternehmensführung geht jeden an, nicht nur die Anteilseigner und Stakeholder. Corporate Governance ist auch ein Anspruch an Berater und Pension-Fonds, genau wie an die mitbestimmenden Mitarbeiter - gerade an die Gewerkschafter, die für ihren unauflöslichen Interessenkonflikt nicht zu beneiden sind. Auf allen Hochzeiten tanzen ist wie ein Hochhaus aus chinesischen Papierwänden bauen. Corporate Governance bedeutet einen transparenten Umgang mit Interessenkonflikten. Diese gilt es öffentlich anzuzeigen, zu reduzieren und schließlich aufzulösen. Das ist der lebende Rahmen einer Best Practice - flexibel und stabil wie das Bambus-Gerüst eines asiatischen Hochhauses - ohne den Compliance-Konflikt der "Chinese Walls", die einen Informationsfluss von Börsenhändlern an Analysten in den Geldhäusern unterbinden helfen sollen.
Über den Autor
Hans-Martin Buhlmann, 50, Volkswirt, Mitgründer der V I P VEREINIGUNG INSTITUTIONELLER PRIVATANLEGER e.V., einem im Interesse von Corporate Governance engagierter professioneller Zusammenschluss für institutionelle Anleger. www.vip-cg.com
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