Umweltverbände kritisieren Minimalkonsens für ein Lieferkettengesetz
Ausgehandelte Kompromiss enthält weder Haftungsregelung für Unternehmen bei Sorgfaltspflichtverstößen noch eine starke umweltbezogene Sorgfaltspflicht
In forum Nachhaltig Wirtschaften 1/2021 stellen wir Ihnen das neue Lieferkettengesetz sowie Akteure und Best Practice-Beispiele vor. |
Nach monatelangem Streit gab es endlich eine Einigung in Sachen Lieferkettengesetz. Die Forderung der Zivilgesellschaft und Bevölkerung, Unternehmen stärker zur Verantwortung zu ziehen, ist damit einen Schritt weiter. Der ausgehandelte Kompromiss enthält jedoch weder eine Haftungsregelung für Unternehmen bei Sorgfaltspflichtverstößen noch eine starke umweltbezogene Sorgfaltspflicht. „So geht das Lieferkettengesetz nicht weit genug. Mit dieser Minimallösung ändert sich für deutsche Unternehmen zu wenig und viele können weitermachen wie bisher", erklären der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace und WWF Deutschland. Wirtschaftsverbände und das Bundeswirtschaftsministerium haben dem Prozess ihren Stempel aufgedrückt, bis zuletzt hatte Minister Altmaier auf die Bremse gedrückt. Jetzt ruht die Hoffnung auf dem parlamentarischen Prozess, der sich in den nächsten Monaten anschließen wird.
Martin Bethke, Geschäftsleitung WWF Deutschland: „Es ist unser Konsum, der andernorts die Zerstörung von Ökosystemen und damit den Verlust der Artenvielfalt verursacht. Die Bundesregierung hatte den Hebel in der Hand, einer sauberen und gesunden Umwelt durch ein starkes Lieferkettengesetz mit umweltbezogenen Sorgfaltspflichten mehr Geltung in der Welt zu verschaffen. Vorerst vergeblich. Die Forderung bleibt im Wahljahr 2021 daher unerlässlich und aktuell."
Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin: „Das Gesetz soll wohl den Schein wahren und mit einem Minimalkonsens den Koalitionsvertrag erfüllen, Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat hier die Interessen der Wirtschaftslobby durchgedrückt. Es scheint aber nicht so, dass sich mit dem Gesetz ernsthaft etwas verändern wird. Ohne starke Haftungsregeln haben Unternehmen wenig Anreize, ihre umweltschädliche und ausbeuterische Praxis anzugehen. Unsere Hoffnung ruht nun auf dem Parlament, welches dringend die Haftungsregelung und eine stärkere umweltbezogene Sorgfaltspflicht für die gesamte Wertschöpfungskette ergänzen sollte."
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe: „Der Kompromiss zum Lieferkettengesetz ist eine herbe Enttäuschung. Umweltzerstörung ohne Menschenrechtsbezug fällt durchs Raster und ohne eine zivilrechtliche Haftungsregelung wird das Gesetz in vielen Fällen wirkungslos bleiben. Jetzt muss dringend nachgebessert werden. Unternehmen, die Risiken wie Entwaldung und Artenschwund in ihren Lieferketten mutwillig ignorieren, müssen für die Schäden geradestehen."
Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand Greenpeace: „Umweltschutz und der Schutz von Menschenrechten gehören zusammen. CDU und SPD müssen im Bundestag die Blockade von Wirtschaftsminister Altmaier brechen und den schlechten Gesetzentwurf zu echter Wirksamkeit bringen. Altmaier muss klar sein, dass Umwelt- und Menschenrechtsverbrechen gerade am Anfang von Lieferketten, und somit in Produktionsländern außerhalb der EU begangen, werden. Die Werte eines christlich-demokratischen Wirtschaftsministers dürfen nicht an den Landesgrenzen haltmachen. Denn ein Lieferkettengesetz ist nur dann wirksam, wenn es die ganze Länge der Kette abdeckt.”
Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 12.02.2021
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