Schutz der Meeresumwelt durch die EU hat keine tiefgreifende Wirkung

Bericht zeigt, dass Meeresschutzgebiete nur einen eingeschränkten Schutz bieten und Überfischung nach wie vor verbreitet ist

Die Maßnahmen der EU haben nicht zur Wiederherstellung wichtiger Meeresökosysteme und -lebensräume geführt. Dies geht aus einem kürzlich veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) hervor. Der Rahmen der EU für den Schutz der Meeresumwelt ist nicht tiefgreifend genug, um erneut einen guten Umweltzustand der Meere zu erreichen, und die Erhaltung der Meeresschätze und -lebensräume wird durch die EU-Mittel kaum gefördert. Die Prüfer stellten fest, dass die Meeresschutzgebiete de facto nur einen eingeschränkten Schutz bieten und Überfischung nach wie vor verbreitet ist, insbesondere im Mittelmeer.
 
Bericht zeigt: Schutz der Meeresumwelt durch die EU hat keine tiefgreifende Wirkung. © joakant, pixabay.comDie EU hat sich im Rahmen ihrer Umwelt- und Fischereipolitik verpflichtet, die Meeresumwelt zu schützen. Ihre wichtigsten umweltpolitischen Maßnahmen sind in der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie in der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie niedergelegt und umfassen die Schaffung eines Netzes von Meeresschutzgebieten. Mit der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU wird auf langfristig umweltverträgliche Fischereitätigkeiten abgezielt. Außerdem sollen mit ihr die negativen Auswirkungen der Fischerei auf das Meeresökosystem auf ein Mindestmaß reduziert und Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Es ist der EU jedoch nicht gelungen, den Verlust der biologischen Vielfalt der Meere Europas aufzuhalten.
 
"Aufgrund ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bedeutung sind die Meere wahre Schatzkammern. Bislang war die EU jedoch nicht in der Lage, erneut einen guten Umweltzustand der Meere Europas zu erreichen oder die Fischerei auf ein nachhaltiges Maß zu bringen", so João Figueiredo, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Diese Prüfung sendet ein klares Warnsignal bezüglich des Schutzes der EU-Meere".
 
Der Rahmen der EU bietet in der Praxis nur einen begrenzten Schutz für die biologische Vielfalt der Meere. Die mehr als 3 000 Meeresschutzgebiete sind wahrscheinlich die symbolträchtigsten Maßnahmen zur Erhaltung der Meere. Die Meeresschutzgebiete bieten zwar großflächigen Schutz, dieser ist nach Ansicht der Prüfer jedoch nicht tiefgreifend. Diese Einschätzung entspricht einer aktuellen Bewertung der Europäischen Umweltagentur (EUA), der zufolge weniger als 1 % der europäischen Meeresschutzgebiete als vollständig geschützte Meeresschutzgebiete angesehen werden konnten. Damit mit Meeresschutzgebieten eine Wirkung erzielt wird, müssten diese die am stärksten gefährdeten Arten der EU und ihre Lebensräume in ausreichendem Maße abdecken, erforderlichenfalls Fangbeschränkungen umfassen, und gut bewirtschaftet sein. Dies ist jedoch bei Weitem nicht der Fall.
 
Auch die Regulierungsinstrumente, die die Politik der EU für die biologische Vielfalt der Meere mit ihrer Fischereipolitik verknüpfen, funktionieren in der Praxis nicht gut. In den von den Prüfern untersuchten Meeresgebieten wurden solche Instrumente bisher noch nicht erfolgreich eingesetzt. Das EU-Recht umfasst Bestimmungen zu gefährdeten Arten und Lebensräumen. Diese Bestimmungen sind mehr als 25 Jahre alt und tragen den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht Rechnung.
 
Die Fischerei hat erhebliche Auswirkungen auf die Meeresumwelt. Zwar hatte im Zuge der Gemeinsamen Fischereipolitik eine Verbesserung der Fischbestände im Atlantik eingesetzt, im Mittelmeer waren jedoch keine aussagekräftigen Anzeichen für Fortschritte zu verzeichnen. Die dortige Befischungsrate betrug mehr als das Doppelte des nachhaltigen Niveaus. Vor kurzem berichtete die EUA, dass nur 6 % der bewerteten Bestände im Mittelmeer die Kriterien des "höchstmöglichen Dauerertrags" erfüllten.
 
Obwohl EU-Politiken zufolge der Schutz der Meeresumwelt mit EU-Mitteln zu fördern ist, wird nur ein kleiner Teil der Mittel für diesen Zweck verwendet. Für den Zeitraum 2014-2020 wurden dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) rund sechs Milliarden Euro zugewiesen. Den Schätzungen der Prüfer zufolge hatten die vier von ihnen besuchten Mitgliedstaaten (Spanien, Frankreich, Italien und Portugal) jedoch lediglich 6 % der Mittel für Maßnahmen verwendet, die direkt mit Bestandserhaltungsmaßnahmen in Zusammenhang standen, sowie weitere 8 % für Maßnahmen mit weniger unmittelbaren Auswirkungen auf die Bestandserhaltung. Davon hatten sie weniger als 2 Millionen Euro (0,2 %) verwendet, um die Auswirkungen der Fischerei auf die Meeresumwelt zu begrenzen. Dennoch wird an den guten Beispielen von Projekten, die im Rahmen von LIFE und Interreg finanziert wurden, deutlich, dass die EU-Finanzierung etwas bewirken kann.
 
Hintergrundinformationen
Der Begriff "Meere" wird in dieser Pressemitteilung sowohl für den Atlantischen Ozean als auch für andere Meere in Europa verwendet.
 
Die Prüfung erstreckte sich auf den Zeitraum von 2008 - dem Jahr, in dem die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie verabschiedet wurde - bis März 2020. Ihr Fokus lag auf dem Golf von Biskaya und der Iberischen Küste, Makaronesien und dem westlichen Mittelmeer. Die Prüfer besuchten die Mitgliedstaaten, die über Küstengebiete in diesen Meeresgebieten verfügen: Spanien, Frankreich, Italien und Portugal.
 
Das Jahr 2020 war für die EU im Hinblick auf das Erreichen der Ziele für die Meeresumwelt von zentraler Bedeutung, und im Jahr 2021 wird eine Sitzung der Konferenz der Vertragsparteien zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt stattfinden. Der vorliegende Prüfungsbericht wird sicherlich in die Diskussionen über künftige Optionen einfließen.
 
Der Sonderbericht Nr. 26/2020: "Meeresumwelt: EU-Schutz ist weit gefasst, aber nicht tiefgreifend" ist in 23 EU-Sprachen auf der Website des Hofes abrufbar.
 
Der Hof hat vor Kurzem einen Sonderbericht zur Biodiversität landwirtschaftlicher Nutzflächen veröffentlicht.
 
Der Europäische Rechnungshof stellt seine Sonderberichte dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU sowie anderen betroffenen Parteien wie nationalen Parlamenten, Wirtschaftsakteuren und Vertretern der Zivilgesellschaft vor. Der weitaus größte Teil der Empfehlungen, die der Hof in seinen Berichten ausspricht, wird umgesetzt.
 
Kontakt: European Court of Auditors | PRESS@eca.europa.euwww.eca.europa.eu

Umwelt | Wasser & Boden, 26.11.2020

     
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