Mit nachhaltigem Wirtschaften gestärkt aus der Krise
BMU startet Umfrage zum Anteil nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten in europäischen Unternehmen
In einem Brief an die CEOs von fast 430 Großunternehmen in Europa bittet Bundesumweltministerin Svenja Schulze um Teilnahme an der Umfrage "European Sustainable Finance Survey". Das vom BMU geförderte Forschungsvorhaben misst damit erstmals die Nachhaltigkeit großer Firmen anhand einer neuen, europaweit geltenden Taxonomie. Mit der Umfrage, die heute startet und am 9. Juni beendet sein soll, wird ein besseres Verständnis davon erwartet, wie Konjunkturprogramme zukunftsgerecht und nachhaltig auszurichten sind. Deutschland will die EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 dazu nutzen, den europäischen Klimaschutz - Green Recovery und Green Deal - nach Kräften voranzubringen.

Die Umfrage soll Unternehmen und Banken beim Aufbau von Kapazitäten für die EU-Taxonomie sensibilisieren und zeigen, inwieweit wirtschaftliche Aktivitäten von Unternehmen schon heute der EU-Taxonomie entsprechen und wo Herausforderungen und Lösungen bei der Weiterentwicklung der EU-Taxonomie liegen. Gefragt werden Finanzunternehmen z.B. nach dem Anteil ihrer Produkte, die der EU-Taxonomie entsprechen bzw. nach Finanzierungen, die zur Vermeidung oder Anpassung an den Klimawandel beitragen. Konkret wird beispielsweise gefragt: "Wie hilfreich wird Ihrer Meinung nach die EU-Taxonomie sein, um Ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen?" und: "Was sind die Hauptschwierigkeiten, die Sie bei der Anwendung der EU-Taxonomie auf Ihre Produkte erwarten (oder bereits haben)?"
Die Umfrage erfasst erstmalig den Anteil nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten - gemäß dem Vorschlag der Expertengruppe der EU-Kommission für eine EU-Taxonomie zur nachhaltigen Finanzierung - in den größten, börsennotierten Unternehmen Europas, die in den nach Marktkapitalisierung 14 größten Leitindizes der EU-28 (EuroStoxx 50, FTSE 100, DAX 30, CAC40, etc.) vertreten sind. Die Erkenntnisse sollen eine wichtige Grundlage für gemeinsame Diskussionen von Wirtschaftsvertretern und Finanz- und Umweltministerien im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft bilden.
Die Expertengruppe der EU-Kommission hatte im März 2020 ihre Arbeit abgeschlossen und zu den ersten zwei von sechs Umweltzielen (vorerst nur im Klimabereich) technische Prüfkriterien für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten vorgeschlagen. Diese bilden die Basis für delegierte Rechtsakte, die laut Taxonomie-Verordnung bis Ende 2020 erlassen werden sollen. Anhand der Prüfkriterien der Expertengruppe wird nun im Auftrag des BMU der Anteil nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten am Geschäftsvolumen von 427 europäischen Großunternehmen gemessen und verglichen.
Kontakt: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
presse@bmu.de | www.bmu.de/presse
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Gesellschaft | Politik, 13.05.2020

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