Bundeskabinett bringt nationalen CO2-Emissionshandel auf den Weg
Fossile Brennstoffe wie Benzin, Heizöl und Gas werden ab 2021 teurer
Das Bundeskabinett hat am 13.10.2019 ein Gesetz zur Einführung eines nationalen Emissionshandels für Brennstoffe auf den Weg gebracht. Ziel ist, das Verbrennen von fossilen Brennstoffen für den Verkehr und das Heizen schrittweise teurer und so den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver zu machen. Die Einnahmen werden im Gegenzug den Bürgerinnen und Bürgern über Entlastungen beim Strompreis, bei der Entfernungspauschale und beim Wohngeld zurückgegeben oder in Klimaschutzmaßnahmen investiert. Das Gesetz geht nun in die parlamentarischen Beratungen.

Der Emissionshandel gilt ab 2021. Er startet in der Einführungsphase zunächst mit einem fixen CO2-Preis von 10 Euro pro Tonne. Das entspricht brutto 2,8 Cent pro Liter Benzin, 3,2 Cent pro Liter Diesel, 3,2 Cent pro Liter Heizöl und 0,2 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. 2022 liegt der Preis dann bei 20 Euro pro Tonne. 2023 bis 2025 werden die Zertifikate mit einem steigenden Festpreis ausgegeben (25-35 Euro pro Tonne CO2). 2026 werden die Zertifikate auktioniert und zwar in einem Korridor von 35 Euro bis zu 60 Euro pro Tonne CO2. Im Jahr 2025 wird festgelegt, inwieweit Höchst- und Mindestpreis für die Zeit ab 2027 sinnvoll und erforderlich sind.
Einbezogen werden grundsätzlich alle in den Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffe. Dabei ist es zunächst egal, in welchem Sektor diese Stoffe dann eingesetzt werden. Allerdings müssen die Bürgerinnen und Bürger, die mit fossilen Brennstoffen heizen oder fahren, selber nicht mit Zertifikaten handeln. Das obliegt grundsätzlich den rund 4000 sogenannten Inverkehrbringern, also etwa Gaslieferanten oder Raffinerien, die energiesteuerpflichtig sind. Angeknüpft wird mit der Berichtspflicht der Unternehmen an das bestehende Erfassungssystem im Energiesteuerrecht.
Dieser vergleichsweise unbürokratische Ansatz führt allerdings zu Mehraufwand an anderer Stelle: Liefert ein Gaslieferant das Erdgas samt CO2-Preis an einen Privatkunden, ist alles erledigt. Liefert er allerdings an ein Gaskraftwerk, das bereits Zertifikate aus dem EU-Emissionshandel kaufen muss, liegt eine Doppelverpflichtung aus zwei Emissionshandelssystemen vor. Um das zu vermeiden, sollen Anlagen, die bereits dem EU-Emissionshandel unterliegen, möglichst weitgehend vom nationalen CO2-Preis befreit werden oder eine Kompensation erhalten.
Begrenzt wird die Menge der ausgegebenen Zertifikate grundsätzlich von dem CO2-Budget, das Deutschland im Rahmen der EU für die Bereiche Verkehr und Gebäude zur Verfügung hat. Dieses Budget sinkt Jahr für Jahr, so dass perspektivisch mit immer weiter steigenden Preisen für fossile Brennstoffe zu rechnen ist.
Bundesumweltministerin Schulze: "Mit dem Klimaschutzgesetz bekommen wir einen starken Hebel zum Nachsteuern. Ich werde beim CO2-Preis genau darauf achten, dass sowohl die Klimaschutzwirkung stimmt als auch die sozialen Folgen fair bleiben. Wenn Deutschland in dem einen oder anderen Bereich nicht auf Kurs ist, muss nachgesteuert werden. Denn ein CO2-Preis muss nicht nur ökologisch, sondern auch sozial fair sein."
Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Website.
Fragen und Antworten zum Emissionshandel finden Sie hier.
Kontakt: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Umwelt | Klima, 23.10.2019

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