Die SDGs als Grundlage für das ethisch-nachhaltige Investment

Transformation der SDGs in ethisch-nachhaltige Anlagestrategien

Diesen Beitrag von Dr. Helge Wulsdorf, Bank für Kirche und Caritas eG, finden Sie im B.A.U.M.-Jahrbuch 2018 – Nachhaltiges Investieren.
 
Die Finanzwelt stimmt gern in das Klagelied ein, dass es für nachhaltige Geldanlagen keine anerkannte Definition gebe und verbindliche Standards fehlen würden. Hauptgrund hierfür ist sicher, dass der Nachhaltigkeitsbegriff inzwischen eine verwirrende Vielzahl von Interpretationen hervorgebracht hat. Im Stimmengewirr der Definitionsversuche erweisen sich die 17 von den Vereinten Nationen 2015 verabschiedeten Sustainable Development Goals (SDGs) als äußerst hilfreich, denn in ihnen sind die grundlegenden Nachhaltigkeitsherausforderungen der Weltgemeinschaft festgeschrieben. Hierzu zählen u.a. Armut, Ernährungssicherheit, Gesundheit, Bildung, Klima, Frieden und globale Partnerschaft.
 
Transformation der SDGs in ethisch-nachhaltige Anlagestrategien
Wissen, wo es langgeht: Mit den Sustainable Development Goals (SDG) haben Investoren und Firmen nun eindeutige Richtlinien, welche Aktivitäten notwendig sind, um die Ziele der Agenda 2030 zu erreichen. Sie sind eine Richtschnur für den Frieden und die Zukunftsfähigkeit der Menschheit. © UNZwar stellen die 17 SDGs mit ihren 169 Unterzielen noch keinen Handlungsleitfaden dar, mit dem sich die von der UN benannten Nachhaltigkeitsherausforderungen eins zu eins in Finanzprodukte gießen ließen, dennoch liefern sie zahlreiche Anknüpfungspunkte für die Kapitalanlage. Es ist jedoch eine Übersetzung erforderlich, mit der die allgemeinen Nachhaltigkeitsziele in konkrete ethisch-nachhaltige Anlagekriterien transformiert und auf ihre Wirkungen für eine nachhaltige Entwicklung befragt werden. Einige Beispiele verdeutlichen die Umsetzung.
 
SDG 8 („Gute Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum") lässt sich umsetzen, indem etwa Unternehmen ausgeschlossen werden, in denen grundlegende Arbeitsrechtsstandards verletzt werden. SDG 13 („Maßnahmen zum Klimaschutz") bietet die Legitimation, Unternehmen auszuschließen, deren Geschäftsmodelle dauerhaft auf fossilen Brennstoffen fußen. „Frieden und Gerechtigkeit" (SDG 16) bildet die Grundlage für den Ausschluss von Rüstungskonzernen und Herstellern geächteter Waffen. SDG 5 („Gleichberechtigung der Geschlechter") thematisiert Diskriminierung, Ausbeutung, Teilhabe und Chancengleichheit, was z.B. Investitionen in Staaten fraglich macht, die die Menschenrechte dauerhaft und systematisch verletzen.
 
Die SDGs bilden nicht nur die Grundlage für ethisch-nachhaltige Ausschlusskriterien, mit ihnen lassen sich auch Positivkriterien für eine nachhaltige Entwicklung bestimmen. Mit Blick auf SDG 1 („Keine Armut") lassen sich beispielsweise Anlagen in Mikrofinanzen, mit SDG 3 („Gute Gesundheitsversorgung") Investitionen im Gesundheitssektor und mit SDG 13 („Maßnahmen zum Klimaschutz") Investments in erneuerbare Energien rechtfertigen.
 
Der Stiftungsradar als Tool für die Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Geldanlage
Obwohl der Stiftungsradar speziell für Stiftungen konzipiert ist, zeigt er auch anderen wertorientierten Investoren, wie Zweckverwirklichung und Ertragserwirtschaftung am effektivsten in Einklang zu bringen sind. © Bundesverband Deutscher Stiftungen für Kirche und Caritas eG (05/2017)Der vom Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. und der Bank für Kirche und Caritas eG (BKC) herausgegebene Stiftungsradar bietet einen geeigneten methodischen Zugang, wie Stiftungen mit ihrer Kapitalanlage ihr Profil anhand der in den SDGs festgehaltenen Nachhaltigkeitsherausforderungen schärfen und sich langfristig zugleich finanzielle Performancechancen zunutze machen können. Ausgangspunkt ist der Stiftungszweck, aus dem sich entsprechend den jeweiligen Stiftungssegmenten Soziales, Umwelt, Bildung etc. solche Ausschlusskriterien ableiten lassen, die die Reputation der Stiftung sichern. „Allgemeine Nachhaltigkeitsherausforderungen" beinhalten grundlegende Anlagekriterien, die die gesamte Stiftungslandschaft betreffen und sich ebenfalls mit den 17 SDGs begründen lassen. Die Nachhaltigkeitskriterien des nächsten Radarkreises verdeutlichen, anhand welcher Kriterien Unternehmen analysiert werden können, um sowohl einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung zu leisten als auch bei finanziell relevanten Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen gut aufgestellt zu sein. Der äußerste Radarkreis verweist auf mögliche direkte Aktivitäten und gezielte Investitionen in sozial-ökologische Finanzprodukte, mit denen eine Stiftung Einfluss auf die ihr besonders wichtigen Nachhaltigkeitsthemen nimmt. Die Handlungsmöglichkeiten einer solchen Anlagestrategie reichen von Ausschlüssen über Positivkriterien bis zu Engagement. Als Investoren mit einer ausgewiesenen Wertorientierung wissen Stiftungen um die positiven und negativen Wirkungsweisen ihrer Kapitalanlagen und können sich der Verantwortung hierfür stellen.
 
Stiftungen sollten deshalb gemeinsam mit ihren Finanzdienstleistern eine ethisch-nachhaltige Anlagestrategie mit individuellem Nachhaltigkeitsfilter entwickeln. Das BKC Kompetenzzentrum „Nachhaltige Geldanlagen" bietet mit seinen beiden Nachhaltigkeitsspezialisten Tommy Piemonte (Leiter Nachhaltigkeitsresearch) und Dr. Helge Wulsdorf (Leiter Nachhaltige Geldanlagen) die hierfür notwendige ethische, methodische und Finanzmarkt-Expertise.
 
Dr. Helge Wulsdorf ist seit 2003 Leiter Nachhaltige Geldanlagen bei der Bank für Kirche und Caritas eG. Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte er Katholische Theologie und promovierte im Fach Sozialethik. Er ist Vorstandsmitglied im Forum Nachhaltige Geldanlagen und veröffentlichte zahlreiche Fachpublikationen zu wirtschaftsethischen Fragen und Nachhaltigkeitsthemen.

Quelle: BAUM e.V. - Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften

Lifestyle | Geld & Investment, 01.01.2018

     
        
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