VDMA: Verpackungsgesetz verfehlt Ziel deutlich
Das Wertstoffgesetz, einst als ökologische, effiziente und bürgerfreundliche Weiterentwicklung der haushaltsnahen Wertstoffsammlung geplant, ist an unterschiedlichsten politischen Interessen gescheitert.

Plastik-Kleiderbügel, Gießkannen aus Kunststoff oder Kochtöpfe aus Aluminium – solche sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen" müssen auch weiterhin in die Restmülltonne. Dafür gibt es nun endlich ambitionierte Verwertungsquoten. Das Verpackungsgesetz greift einige Ziele des einstigen Wertstoffgesetzes auf, das zentrale Anliegen aller Beteiligten bleibt jedoch auf der Strecke.
Das Wertstoffgesetz, einst als ökologische, effiziente und bürgerfreundliche Weiterentwicklung der haushaltsnahen Wertstoffsammlung geplant, ist an unterschiedlichsten politischen Interessen gescheitert. Das Verpackungsgesetz soll nun aus dieser Sackgasse führen, doch leider verzichtet der Kompromissvorschlag auf die gemeinsame Sammlung von Verpackungen und stoffgleicher Nichtverpackungen und verfehlt damit das eigentliche hohe Ziel deutlich.
„Mit dem Verpackungsgesetz ist eine große Chance für die Abfallbranche in Deutschland gescheitert. Besonders zu bedauern ist, dass es in dem Konflikt stets um die Verantwortung der Sammlung, aber nie um Aspekte der Umwelt ging", erläutert Naemi Denz, Geschäftsführerin des VDMA Fachverbands Abfall- und Recyclingtechnik. „In der nun gegebenen Situation werden sich die Hersteller auf das Positive des neuen Gesetzentwurfes besinnen - das Verpackungsgesetz legt endlich ambitionierte, aber durchaus erreichbare Verwertungsquoten für Verpackungsabfälle fest."
Der Entwurf stärkt den Vorrang der stofflichen Verwertung, da erstmals Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsabfälle festgelegt werden. Auch eine Steigerung nach drei Jahren und damit ein Anreiz zu Weiterentwicklungen sind im neuen Gesetz verankert. „Der große Wurf ist durch den Entfall der stoffgleichen Nichtverpackungen aber nicht gelungen. Zur Umsetzung der Verwertungsquoten wären technische Mindestanforderungen an Sortier- und Aufbereitungsanlagen sehr hilfreich, dafür wird sich der VDMA Fachverband in der folgenden Verbändeanhörung einsetzen", stellt Naemi Denz in Aussicht.
Kontakt: VDMA, Sören Grumptmann | soeren.grumptmann@vdma.org
Umwelt | Ressourcen, 06.09.2016

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