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Petition "Rechte für Menschen - Regeln für Unternehmen" an EU-Kommission

EU-Bürger und Parlamentarier fordern Regelwerk auf EU-Ebene

Wenn ein europäisches Unternehmen außerhalb der EU Menschenrechte verletzt oder die Umwelt verschmutzt, muss es dafür auch in der Europäischen Union rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Das fordern mehr als 73.000 EU-Bürger und 140 europäische Parlamentsabgeordnete mit einer Petition, welche der Industriekommissar der EU, Vizepräsident Antonio Tajani, am 12. Juli 2011 erhielt.

Das europäische Netzwerk für rechtlich verbindliche Unternehmensverantwortung, die Coalition for Corporate Justice (ECCJ), koordinierte diese Petition "Rechte für Menschen - Regeln für Unternehmen". Mit der Übergabe will ECCJ erreichen, dass eine für den Herbst 2011 erwartete EU-Mitteilung zum Thema gesellschaftliche Unternehmensverantwortung auch verbindliche Regelsysteme aufgreift.

"Die Unterzeichner zeigen, wie wichtig ihnen ein verantwortliches Handeln von europäischen Unternehmen im Ausland ist. Die Bürger und Parlamentarier wollen von der EU bessere Richtlinien, damit Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können und damit Betroffene ihr Recht in der EU einklagen können", erläutert Johanna Kusch, Referentin bei Germanwatch und Koordinatorin der Kampagne in Deutschland. "Die EU sollte außerdem für eine stärkere Transparenz bei europäischen Unternehmen sorgen, damit ihre Aktivitäten im Ausland besser kontrolliert werden können", fügt Kusch hinzu.

Bereits im vergangenen Monat kündigten die EU und Unternehmen an, die Menschenrechtsleitlinien für Unternehmen von den Vereinten Nationen zu unterstützen, die der UN-Menschenrechtsrat im Juni 2011 verabschiedet hatte. Eine von der EU in Auftrag gegebene Studie zeigte bereits im vergangenen Herbst, dass Haftungs- und Berichtspflichten eine Umsetzung des UN-Rahmenwerkes darstellen können. "Die vom ECCJ-Netzwerk geforderten Rechtsreformen würden dazu beitragen, das Rahmenwerk der Vereinten Nationen auf europäischer Ebene umzusetzen", kommentiert Volkmar Lübke vom CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, dem deutschen Mitglied von ECCJ. Eine europäische Regelung bedeutet, dass diese Ansätze auch in Deutschland umgesetzt werden müssen. "Im nächsten Schritt müsste dann auch Deutschland endlich nachziehen. Bislang konzentriert sich die Debatte in Deutschland, insbesondere im CSR-Forum der Bundesregierung, auf freiwillige Ansätze für Unternehmensverantwortung. Diese reichen allein aber nicht aus", so Lübke weiter.

Für Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Johanna Kusch, Referentin für Unternehmensverantwortung, Germanwatch, 0176/ 2533 0709, kusch@germanwatch.org oder Volkmar Lübke, CorA-Netzwerk, 0172-54 00 582, info@cora-netz.de

Den Petitionstext sowie weitere Informationen zu der europaweiten Kampagne "Rechte für Menschen - Regeln für Unternehmen" finden Sie unter www.rechtefuermenschen.de. Germanwatch hat die Kampagne in Deutschland für das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung koordiniert, dem deutschen Mitglied des europäischen Dachverbandes ECCJ.

Quelle:



     
        
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