Stärkung von Kinderrechten in Lieferketten

UNICEF stellt neue Publikationen zur EUCSDDD und den ESRS vor

In diesem Jahr wurden auf europäischer Ebene einige wichtige Entscheidungen für die Stärkung von Kinderrechten in Lieferketten getroffen.

© UNICEFMit dem sogenannten EU-Lieferkettengesetz (EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive, EUCSDDD) sowie der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) wurden weitere Meilensteine geschaffen, um Menschenrechte und auch speziell Kinderrechte verbessert in globalen Lieferketten gewährleisten zu können.

Ein neuer UNICEF-Bericht und eine begleitende Webseite geben Empfehlungen für die wirksame Umsetzung der EUCSDDD. Der Bericht hebt hervor, welche Elemente der EUCSDDD besonders wichtig für den Schutz der Kinderrechte und wie bestimmte Aspekte aus kinderrechtlicher Sicht zu interpretieren sind.
Den Bericht finden Sie hier

Die CSRD verpflichtet große Unternehmen in der EU, Informationen über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance, ESG) offenzulegen. Für die Offenlegung hat die EU die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entwickelt. In den neuen Leitfäden „Unpacking Children’s Rights under the Sustainability Reporting Standards” zeigt UNICEF auf, wo kinderrechtsrelevante Angaben in den ESRS zu finden sind und wie Unternehmen die Kinderrechte in die ESRS-Berichterstattung integrieren können.
Die Leitfäden finden Sie hier.

Kontakt: Deutsches Komitee für UNICEF e.V., Laura Much | laura.much@unicef.de | www.unicef.de



     
        
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