Technik | Energie, 19.08.2022

Bundesregierung: Freie Bahn für Kohle und Erdöl

Zur geplanten Energiesicherungstransportverordnung (EnSiTrV)

Die Bundesregierung will eine Verordnung erlassen, wonach der Schienentransport von Kohle und Erdölprodukten Priorität vor jedem sonstigen Schienenverkehr bekommen soll. Damit will die Regierung einer "Störung der Energieversorgung" infolge des Ukraine-Krieges sowie niedriger Wasserstände in den deutschen Flüssen vorbeugen. 

© United NationsWir stehen also vor folgender Situation: Aufgrund des exzessiven Verbrennens von Kohle, Erdöl und Erdgas stecken wir tief in der Klimakrise. Unsere Flüsse trocknen aus und erlauben kaum noch Güterverkehr. Deswegen bekommen diese Fossilbrennstoffe nun Vorrang auf den Schienen. So werden sie die Erderwärmung weiter beschleunigen. Und die Menschen, die auf denselben Schienen nur noch nachrangig transportiert werden, steigen verstärkt auf ihre Autos um und verbrennen mehr Benzin. - Entdecke den Fehler! 

Der bitterste, weil realitätsverleugnende Satz im Referentenentwurf für die Verordnung ist der Abschnitt in der Begründung zum Thema "Nachhaltigkeit". Dort heißt es wörtlich: "Nach Überprüfung der Indikatoren und Prinzipien für nachhaltige Entwicklung erweist sich das Regelungsvorhaben als vereinbar mit der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und trägt insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels SDG 7 (Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern) bei." Nun adelt unsere Bundesregierung (nach Erdgas und Atommüll) also auch Kohle und Erdöl zu "nachhaltiger Energie". Deswegen sieht sie wohl auch keine Probleme mit dem SDG 13 (Climate Action). 

Man kann in einer tragischen Situation stecken und zu schlechten Entscheidungen gezwungen sein. Aber man sollte damit wenigstens ehrlich umgehen. Geschieht dies nicht, wie in dem vorliegenden Referentenentwurf, dann gleicht das einem energiepolitischen Offenbarungseid. 

Kontakt:  Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V., Dr. Rüdiger Haude | haude@sfv.de | www.sfv.de


     
        
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