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Technik | Energie, 25.10.2021

Vorschlag für ein „Windenergie-an-Land“-Gesetz

Öko-Institut legt in Empfehlungspapier an die Politik Eckpunkte fest

Bundesweit einheitliche Regelungen für den Ausbau der Windenergie an Land helfen, schnell mehr Windenergieanlagen zu errichten und bringen so den Klimaschutz voran. Ein neues „Windenergie-an-Land"-Gesetz kann dafür die Größen der Flächen pro Bundesland benennen, Vorgaben für die Beteiligung der Öffentlichkeit machen und einheitliche Regeln für den Natur- und Artenschutz festlegen. Das Öko-Institut hat dafür heute Eckpunkte in einem Empfehlungspapier an die Politik vorgelegt. 

© Matthias Böckel, pixabay.com„Ein solches Gesetz kann Hürden beseitigen, die in den vergangenen Jahren den Neubau von Windkraftanlagen verhindert haben", betont Silvia Schütte, Juristin am Öko-Institut. „Wir hoffen, damit auch einen Input für die Koalitionsverhandlungen zu liefern, in denen der schnellere Ausbau der erneuerbaren Energien zweifellos eine Rolle spielen wird." 

Zentrale Anlaufstelle für Genehmigungen 
Im neuen „Windenergie-an-Land"-Gesetz sollte der Bund vor allem einheitliche Vorgaben für die Flächenausweisung und die Genehmigung insgesamt festlegen. Das ist heute auf der Ebene der Bundesländer geregelt und ein Grund dafür, dass die Errichtung neuer Windkraftanlagen zum Teil mehrere Jahre dauert.  

So sollten alle Projektanträge zunächst in einer zentralen Anlaufstelle für Genehmigungen eingehen. Zentrale Stellen in den Bundesländern leiten die Anträge an Behörden oder Netzbetreiber weiter und geleiten Projektierende durch den kompletten Genehmigungsprozess. Digitale Antragsformulare und Checklisten beschleunigen den Antragsprozess zusätzlich. 

Mindestflächen und frühere Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die vom Bund berechneten Mindestflächen pro Bundesland beziehen sich direkt auf die Klimaschutzziele und den dafür benötigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Landespolitik ist über eine Planungspflicht gebunden, die benötigten Flächen weiter auf die kommunale Ebene herunterzubrechen. Sie hat dabei Spielräume, Flächenziele durch Kooperationen zwischen den Kommunen zu erreichen. Die Mindestflächen pro Bundesland sollten in einer Rechtsverordnung festgelegt werden, damit sie bei Bedarf ohne parlamentarisches Verfahren geändert werden kann. 

Das Öko-Institut schlägt zudem vor, die Öffentlichkeit früher als heute einzubeziehen, das heißt bereits bei der Ausweisung der potenziellen Flächen auf kommunaler Ebene. So können frühzeitig Bedenken und Anregungen aufgenommen werden, was heute während des Genehmigungsverfahrens nicht mehr möglich ist. 

Artenschutz bundeseinheitlich berücksichtigen 
Auch die Anwendung der Vorgaben für den Artenschutz sollte über eine Rechtsverordnung für alle Bundesländer vereinheitlicht werden. Das schafft die dringend nötige Rechtssicherheit. „Die Praxis zeigt, dass hier Unsicherheit besteht, wie mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen umzugehen ist. Dies führt zu Verzögerungen auf Seiten der Projektierer und Behörden und oftmals landen diese Vorhaben dann vor Gericht – mit ungewissem Ausgang", stellt Moritz Vogel, Co-Autor der Studie und Energieexperte am Öko-Institut, fest.  

Das Gutachten und die Empfehlungen an die Politik wurden im Projekt „Energiewende möglich machen" entwickelt und aus Eigenmitteln des Instituts, das heißt Auftraggeber-unabhängig, finanziert. Das vollständige Gutachten wird in Kürze veröffentlicht. 

 
Das Öko-Institut ist eines der europaweit führenden, unabhängigen Forschungs- und Beratungsinstitute für eine nachhaltige Zukunft. Seit der Gründung im Jahr 1977 erarbeitet das Institut Grundlagen und Strategien, wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal umgesetzt werden kann. Das Institut ist an den Standorten Freiburg, Darmstadt und Berlin vertreten. 
 
Kontakt
Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt, Silvia Schütte | s.schuette@oeko.de  | www.oeko.de
Öko-Institut e.V., Geschäftsstelle Freiburg, Moritz Vogel | m.vogel@oeko.de   


     
        
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