Gemeinwohl-Bilanz erfüllt CSR-RUG weitgehend
Dies bestätigen zwei kürzlich veröffentlichte juristische Gutachten
Zwei juristische Gutachten bestätigen: Die Gemeinwohl-Bilanz 5.0 erfüllt die gesetzlichen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbehaltlich weniger erforderlicher Anpassungen.
Die Gemeinwohl-Bilanz 5.0 stimmt mit den Zielen der EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU-NFI-Richtlinie) überein und geht teilweise darüber hinaus. Sie deckt alle berichtspflichtigen Inhalte nach dem deutschen CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz (CSR-RUG) und dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) vollständig ab. Die für eine vollumfängliche Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen wenigen Anpassungen werden in der nächsten Bilanzversion vorgenommen.

Zu diesem Schluss kommen kürzlich veröffentlichte Gutachten, die die Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) bei der Hochschule Fulda und der Universität Linz in Auftrag gegeben hat.
Nach der EU-Richtlinie 2014/95, dem CSR-RUG und dem NaDiVeG müssen große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden ab dem Geschäftsjahr 2017 Daten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption sowie zu Diversitätsaspekten bereitstellen.
„Die Gemeinwohl-Bilanz geht sogar über manche der gesetzlichen Vorgaben hinaus und fordert anders als andere Berichtsmodelle auch eine externe inhaltliche Überprüfung der Bilanz", sagt Andrea Behm, Sprecherin der GWÖ. „Wir sehen es als Bestätigung der Arbeit der Gemeinwohl-Ökonomie, dass zwei unabhängige wissenschaftliche Gutachten die Gemeinwohl-Bilanz nicht nur als geeignetes Instrument zur Erfüllung der gesetzlichen Berichtsplicht einstufen, sondern auch als Hebel hin zu einem nachhaltigen und ethischen Wirtschaftssystem."
Die Gutachten – wie auch die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), der Club of Rome und politische Vertreter auf europäischer und nationaler Ebene – schreiben der Gemeinwohl-Bilanz ein entsprechendes Potential zu und sehen einen weit über die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten hinausgehenden Nutzen für große wie auch mittlere und kleinere Unternehmen (KMU), die eine solche Bilanz erstellen.
Gutachten | CSR-RUG
Titel: Erstens: Entspricht eine Gemeinwohl-Bilanzierung 5.0 den gesetzlichen Anforderungen des deutschen CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) vom 11.04.2017 zur Berichtspflicht über nichtfinanzielle Informationen und zu Diversitätsaspekten? Zweitens: Welchen möglichen Nutzen hat die Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanzierung 5.0 durch KMU mit Blick auf die durch das CSR-RUG ausgelöste Berichtspflicht bestimmter großer Unternehmen?
Zum Gutachten.
Zum Gutachten.
Gutachten | NaDiVeG
Titel: Entspricht die Gemeinwohl-Bilanzierung 5.0 den Vorgaben der unternehmerischen Berichtspflicht des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) vom 17.01.2017?
Zum Gutachten.
Zum Gutachten.
Über die Gemeinwohl-Ökonomie
Die weltweit agierende Gemeinwohl-Ökonomie-Bewegung wurde 2010 ins Leben gerufen. Sie basiert auf den Ideen des
österreichischen Publizisten Christian Felber. Aktuell umfasst sie
weltweit rund 11.000 Unterstützer*innen, mehr als etwa 4.000 Aktive in
über 150 Regionalgruppen, 31 GWÖ-Vereine, 500 bilanzierte Unternehmen
und andere Organisationen, knapp 60 Gemeinden und Städte sowie 200
Hochschulen weltweit, die die Vision der Gemeinwohl-Ökonomie verbreiten,
umsetzen und weiterentwickeln — Tendenz steigend! Seit Ende 2018 gibt
es den Internationalen GWÖ-Verband, in dem sich die neun nationalen
Vereine abstimmen und ihre Ressourcen bündeln. (Stand 05/2019). Wirtschaft | CSR & Strategie, 29.10.2019

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