Kinder klagen fürs Klima

Ein Interview mit Dr. James Hansen

 

In Oregon klagen Kinder ihr Grundrecht auf Leben, Freiheit und Eigentum ein – von der Regierung der USA. Dr. James Hansen ist führender Klimawissenschaftler und Mitkläger. In einem Interview erklärt er, warum diese Klimaschutzklage eine echte Chance hat und wie dieser Fall aus den USA unser Klima retten könnte.
 
Weltweit wird nach Ansicht führender Wissenschaftler zu wenig für den Klimaschutz und zu viel für die Subventionierung der Industrie getan. Das könnte die Zukunft der gesamten Menschheit aufs Spiel setzen und verstößt gegen Artikel 3 der UN Menschenrechte, nach der Staaten dazu verpflichtet sind, alle Maßnahmen zu unterbinden, die die Sicherheit seiner Bürger gefährden. In den USA wird das Grundrecht auf Leben, Freiheit und Eigentum durch das 5. und 14. Amendment der Bill of Rights, also der amerikanischen Verfassung, geschützt. Genau hier greift „Our Children´s Trust" (OCT) an. Die US-amerikanische Organisation unterstützt über eigene Anwälte Kinder und Jugendliche darin, ihr Recht für eine lebenswerte Zukunft einzuklagen. Nur sechs Jahre nach ihrer Gründung ist die Organisation in der ganzen Welt aktiv, auch in Europa.
 
Eine von OCT initiierte Klage in Oregon nahm jetzt eine erste wichtige Hürde: Die Klage ist zulässig! Das bedeutet, dass sich das Landesgericht in Oregon auf die Klage inhaltlich einlässt. Im September wird diese Zulässigkeit von einem staatlichen Gericht überprüft, danach wird es voraussichtlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Das Besondere an dieser Klage: Es wird nicht nur ein Bundesland oder ein einzelnes Kohlekraftwerk dazu verklagt, effektivere Klimaschutz-Maßnahmen durchzuführen, sondern der amerikanische Staat. Eine solche Vorgehensweise könnte weltweit eine rasche Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen forcieren – vorausgesetzt, Klagen wie in Oregon werden überhaupt eingereicht und sind erfolgreich.

Dr. James Hansen ist als Kläger beteiligt – zusammen mit 21 Kindern und Jugendlichen. Er ist ehemaliger Direktor des NASA Goddard Institutes for Space Studies und einer der renommiertesten Klimawissenschaftler der USA. Seit Jahrzehnten warnt Hansen vor den Auswirkungen des Klimawandels. Seine Studien – wie die vieler anderer Klimawissenschaftler - sind Weckrufe an die Welt: Der Klimawandel ist eine Gefahr für die gesamte Menschheit! 
 
Dr. Maiken Winter hat mit Dr. Hansen über die Hintergründe der Klage gesprochen.
 
Dr. James Hansen, Foto: Grist
 
Dr. Hansen, worum geht es bei dem Gerichtsverfahren?
Viele Kinder sind nicht glücklich über die Klimasituation – sie hören die Nachrichten und fühlen sich zu Recht unfair behandelt. Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung der USA, dass sie die Zukunft von Kindern und Jugendlichen und die aller zukünftigen Generationen schützt, indem sie effektivere Maßnahmen zum Klimaschutz ergreift.

Wie sind Sie dazu gekommen, an diesem Prozess teilzunehmen? 
Eine Rechtswissenschaftlerin aus Oregon, Mary Wood, verwendete meinen Artikel „Threat to the Planet" in ihrer Abhandlung über rechtliche Grundlagen für den Schutz zukünftiger Generationen. In diesem Artikel schrieb ich unter anderem darüber, dass die heutige Jugend die Hauptlast des Klimawandels tragen wird und dass es Zeit ist, dass sie sich dagegen wehrt. Mary hatte das Konzept der Treuhandschaft („Public Trust") auf die Atmosphäre ausgeweitet.
 
Das Public Trust-Konzept beruft sich darauf, dass der Staat die Treuhand über Naturgüter des Landes hat und sie so verwalten muss, dass die derzeitigen und zukünftigen Bürger des Landes sicher und gut leben können. Das Treuhand-Konzept ist in der US-Verfassung zwar nicht explizit formuliert, aber es hat eine lange Geschichte im Rechtssystem und geht zurück bis zum römischen Recht. Mary bat mich um Unterstützung bei zukünftigen Klagen für den Klimaschutz – und ich willigte ein. 

Auf welche Grundlage stützt sich die Klage?
Wir besprachen unsere Vorgehensweise bei einem Workshop in Oregon im Herbst 2010, wo ich auch Julia Olsen traf, die gerade OCT gegründet hatte und begeistert mit von der Partie war. Ich machte mich dann zusammen mit einer Gruppe internationaler Wissenschaftler daran, die wissenschaftliche Grundlage für eine Klage zu erstellen. Dazu definierten wir, wie schnell die Treibhausgas-Emissionen reduziert werden müssen, um das Klima zu stabilisieren.
 
Die wichtigsten Ergebnisse unserer Studie waren:
  1. Eine globale Erwärmung um zwei Grad Celsius hätte katastrophale Folgen.
  2. Die Menschheit darf insgesamt maximal 500 Gigatonnen CO2 emittieren; 2012 waren es schon 370 Gigatonnen.
  3. Um die Energiebilanz der Erde bis Ende des Jahrhunderts zu stabilisieren, darf die globale CO2 Konzentration maximal 350 ppm betragen – heute sind es 407 ppm!
Parts per million (ppm) ist ein Maß für die Konzentration von Gasen und bezieht sich auf die Anzahl von Teilchen pro Millionen anderer Teilchen in der Luft. Um langfristig die CO2 - Konzentration auf 350 ppm zurückzufahren, müssen die globalen Emissionen um mindestens 6 Prozent pro Jahr reduziert werden. Falls Emissionen bis 2020 weiterhin ansteigen, müssten die Emissionen um 15 Prozent pro Jahr reduziert werden.

War es schwierig, diese Studie bekannt zu machen?
Ja, sehr schwierig. Zunächst versuchten wir unser Glück mit der Fachzeitschrift „Proceedings of the National Academy of Sciences". Doch obwohl wir positive Beurteilungen erhielten, holte der Herausgeber noch die Meinung eines Beiratsmitglieds ein, der in meinen Augen die Studienergebnisse schwächen wollte. Er bestand nämlich darauf, dass wir alle normativen Aussagen aus dem Papier entfernen. Als er meinte, dass „gefährlich" ein normativer Begriff sei, zogen wir den Artikel zurück und sandten ihn an eine internationale Online-Fachzeitschrift, die Public Library of Science. Dort wurde unsere Studie schließlich im Jahr 2013 veröffentlicht.

Warum trauen sich denn Herausgeber wissenschaftlicher Zeitschriften nicht, die Wahrheit zu drucken? Werden sie etwa unter Druck gesetzt?
Das ist nicht so einfach. Es ist nicht eine Frage von wahr oder falsch, von Druck oder Bestechung. Das Hauptproblem ist die Zurückhaltung der Wissenschaftler, denke ich. Wir haben einen Punkt erreicht, wo wir Dinge deutlicher sagen müssen, als sie bisher gesagt wurden. Ich glaube nicht, dass die Öffentlichkeit die Dringlichkeit wirklich versteht. Ein Grund dafür ist, dass viele Wissenschaftler sich davor scheuen, klar auszusprechen, was Sache ist: Dass unsere Situation gefährlich ist. Darauf bin ich bereits 2007 in meinem Artikel „Scientific reticence and sea level rise" eingegangen.

Trotz vieler Widerstände hat das Klageansinnen ihre erste große Hürde bewältigt – das Landesgericht in Oregon hat befunden, dass die Kinder ihr Recht einklagen dürfen. Was war das wichtigste Argument, das den Richter zu diesem Schluss kommen ließ?
Junge Menschen werden diskriminiert, denn die Auswirkungen des Klimawandels treffen sie deutlich schwerer als ältere Menschen. Das Gericht in Oregon befand daher, dass junge Menschen das Recht haben, ein Gericht anzurufen. Dieses Klagerecht ist ein prozessuales Recht, das man vom materiellen Recht unterscheidet. Manche Rechtsordnungen geben ein prozessuales Recht schon, wenn man in irgendeinem faktischen Interesse berührt ist, andere (so auch die deutsche Rechtsordnung) geben dieses Recht nur, wenn man geltend machen kann, in einem materiellen Recht verletzt zu sein. Die meisten Länder stehen in der Mitte zwischen beiden Polen, so auch die USA.

Da sich die Klage gegen den Staat, also die ganze USA richtet, muss das Klagerecht noch von einem staatlichen Gericht überprüft und bestätigt werden. Dies erfolgt am 13. September 2016. Ich freue mich auf die Gelegenheit, dort die Auswirkungen des Klimawandels auf die heutige Jugend und auf alle zukünftigen Generationen noch klarer darstellen zu können, damit das Gericht versteht: Wir benötigen viel ambitioniertere Maßnahmen, um eine Katastrophe abzuwenden.

Was halten Sie von den bisherigen Ergebnissen und wie hoch schätzen Sie die Chancen, dass der Prozess – wenn er auch am Bundesggericht zugelassen wird – erfolgreich ist?
Richter Coffin, vom Landesgericht in Oregon, hat die Argumente der Verteidiger klar abgelehnt. Das ist ein spektakuläres Ergebnis, vor allem wenn man bedenkt, dass die Streithelfer der Regierung – das American Petroleum Institute und die National Association of Manufacturers – die besten Anwälte verpflichtet hatten, die mit Geld zu bezahlen sind. Der Richter hatte seine Hausaufgaben sehr gut gemacht und erkannte die Bedeutung der zukünftigen Entscheidung – wie auch immer diese ausfallen wird. Auch Julia Olsen, die auf Seiten der Kinder sprach, war brillant. Meiner Meinung nach werden wir dieses Mal gewinnen, denn wir verweisen deutlich auf die in der Verfassung festgesetzten Rechte. 

Warum „dieses Mal"? Gab es denn schon eine andere Gerichtsverhandlung vor der jetzigen in Oregon?
Ja, die jetzige Gerichtsverhandlung ist schon unser zweiter Anlauf. Das erste Mal kamen wir nach mehreren Jahren bis zum District Court in Washington D.C. – einem staatlichen Gericht eine Stufe unter dem Supreme Court. Dort verloren wir, weil der Richter sagte, dass wir keine Verfassungsgrundlage für unsere Ansprüche gezeigt hätten. Die Klage muss sich ja direkt auf Rechte beziehen, die in der Verfassung der USA festgesetzt sind. Wir hatten den Fehler gemacht, dass wir uns lediglich auf das Treuhand-Konzept berufen hatten, welches eben nicht in der Verfassung verankert ist.

Im jetzigen Prozess berufen wir uns zusätzlich auf zwei Grundrechte, die in der fünften und 14. Ergänzung der Verfassung festgesetzt sind: gleicher Schutz vor dem Gesetz („Equal protection of the Laws") und Recht auf Gerichtsverhandlung („Due Process"). „Due Process" bedeutet, dass kein Bürger ohne ein ordnungsgemäßes Verfahren in seinen Rechten beschränkt werden darf. Dieses Recht steht nicht nur in der US-Verfassung, sondern ist auch Teil der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Aus unserer Sicht werden junge Menschen in ihrem Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum benachteiligt. Beide, die Ungleichbehandlung und die Beschränkung von Rechten, verstoßen gegen die Grundrechte der Jugendlichen. Doch bisher gab es über diese Benachteiligung kein ordentliches Gerichtsverfahren.

Inzwischen klagen Jugendliche in der ganzen Welt für mehr Klimaschutz oder bereiten eine Klage vor. Glauben Sie, dass solche Versuche den Kurs des Klimawandels ändern können?
Die Gerichte können die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst ergreifen. Aber sie können die Forderung stellen, dass die Regierungen in Legislative und Exekutive einen konkreten Plan liefern, wie Emissionen rasch reduziert werden können.

Was sind die größten Hürden für eine erfolgreiche Klage?
Geld! Selbst wenn Anwälte und Wissenschaftler für sehr wenig Geld arbeiten, gibt es immer noch erhebliche Kosten. Ein zusätzliches Problem ist – wie ich schon erwähnt habe - die Zurückhaltung vieler Wissenschaftler, eine deutliche Sprache zu sprechen. Ein Beispiel dafür: Ein anonymer Gutachter bei Atmospheric Chemistry and Physics zwang uns, den Titel unseres letzten Artikels so zu ändern, dass es heißt „2ºC könnte gefährlich werden" statt zu schreiben „2ºC ist gefährlich". Das schwächt unsere Aussage. Ich glaube, die verstehen die Bedeutung des Wortes „gefährlich" nicht. Aber wir konnten uns die Verzögerung nicht leisten, die entstanden wäre, wenn wir unseren Artikel an eine andere Fachzeitschrift geschickt hätten. Ich arbeite nun an einem weiteren Artikel, der hoffentlich die Dringlichkeit einer schnellen Emissionsminderung deutlicher darstellt.
 
Wie geht es nun in Oregon weiter?
Man kann durchaus erwarten, dass die Regierung Einspruch einlegen wird. Doch bisher ist noch kein Einspruch erfolgt. Der Fall wird daher am 13.9. von einem Bundesgericht begutachtet. Erst wenn dieses die Klage als zulässig bestätigt, kann die Gerichtsverhandlung durchgeführt werden. Ich schätze, dass diese frühestens in 16 Monaten beginnen wird.

Nehmen wir mal an, die Regierung würde dem Gerichtsbeschluss nicht folgen. Welche Maßnahmen ständen dem Gericht zur Verfügung, um die Regierung zum Handeln zu zwingen?
Während der Bürgerrechtsbewegung in den 1960ern verpflichteten die Gerichte die Regierung dazu, die Rassentrennung zu beenden („Desegregation"). Sie schrieben nicht vor, wie dabei vorgegangen werden sollte, sondern nur, dass es geschehen muss. Ein ähnliches Verfahren wie bei dieser Desegregation ist denkbar.

Was würden Sie Kindern sagen, die meinen: „Ich bin nur ein Kind - ich habe keine Macht, etwas gegen den Klimawandel zu tun!"?
Ich sage ihnen, dass sie verstehen müssen, was notwendig ist. Veränderungen im persönlichen Lebensstil werden das Problem nicht lösen. Auch ist es nicht genug, den Politikern zu sagen, dass sie das Problem lösen sollen. Die Politiker haben gezeigt, dass sie den einfachen Weg nehmen, und nur halbherzige Aktionen durchführen, die uns nicht grundsätzlich aus unserer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen befreien. Wir brauchen die Gerichte, damit diese Druck auf die Regierungen ausüben. Gleichzeitig müssen wir auch sorgfältig beobachten und Einfluss nehmen auf das, was die Regierung unternimmt. Deshalb unterstütze ich auch Organisationen wie die Citizens´Climate Lobby.

Trotz aller schockierenden Forschungsergebnisse haben Sie erstaunlich viel Energie und Optimismus. Was erhält Ihre Energie, und was macht Sie besonders hoffnungsvoll?
Es ist ein bemerkenswerter Planet, auf dem wir leben, der es wert ist, für seinen Erhalt zu kämpfen. Es gibt kein Entkommen für junge Menschen. Wir haben keine Wahl.

Vielen Dank, Dr. Hansen, und danke für alles, was Sie tun.

Dr. Maiken Winter...
...ist Biologin und Vorsitzende des Vereins WissenLeben e.V. 


Weitere Informationen:

Grundrechte und Menschenrechte, auf denen Klimaklagen basieren können:
Deutsche Grundrechte
Artikel 2, Absatz 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
 
Verfassung der USA – Bill of rights
5. Zusatzartikel (amendment): Gleicher Schutz vor dem Gesetz („Equal protection of the Laws") 
„…Niemand darf …. des Lebens, der Freiheit oder des Eigentums ohne vorheriges ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz beraubt werden. …" 
14. Zusatzartikel: Recht auf Gerichtsverhandlung („Due Process").
„…kein Staat darf irgendjemandem ohne ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz Leben, Freiheit oder Eigentum nehmen oder irgend jemandem innerhalb seines Hoheitsbereiches den gleichen Schutz durch das Gesetz versagen…"
 
UN Menschenrechte
Artikel 3. Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. 
Artikel 6. Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 22. Jeder hat […] das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, […] in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Klimaklagen in Deutschland
In Deutschland befasst sich vorrangig die die Deutsche Umwelthilfe mit Klagen im Bereich Klimaschutz. Sie hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Klageverfahren gegen neue Kohlekraftwerke und für saubere Luft geführt und war erfolgreich daran beteiligt, dass einzelne Kraftwerksplanungen eingestellt wurden. Eine Klage gegen den Staat wird als schwierig angesehen, da konkrete Auswirkungen auf den Einzelnen zu spekulativ seien. Eine Klage eines Einzelnen über konkrete Auswirkungen läuft bereits mit Hilfe von GermanWatch: Der peruanische Bauer Saúl Luciano Lliuya klagt gegen RWE. Denn die von RWE verursachten Emissionen sind mit dafür verantwortlich, dass die Gletscher in Peru schmelzen. Dadurch fließt immer mehr Wasser in Bergseen, deren Dämme diesen Massen nicht mehr lange standhalten können. RWE soll sich an den Kosten für die Verstärkung des Damms oberhalb des Dorfes von Saúl Luciano Lliuya beteiligen. Das Verfahren läuft noch.


Umwelt | Klima, 30.06.2016
Dieser Artikel ist in forum Nachhaltig Wirtschaften 03/2016 - Zukunft der Arbeit erschienen.
     
Cover des aktuellen Hefts

Jede Menge gute Nachrichten

forum Nachhaltig Wirtschaften 02/2024 mit dem Schwerpunkt "Der Weg zum Mehrweg – Transport und Logistik"

  • Circular Cities
  • Kllimagerecht bauen
  • Kreislaufwirtschaft für Batterien
  • ToGo-Mehrwegverpackungen
Weiterlesen...
Kaufen...
Abonnieren...
25
APR
2024
Watervent
Funding in the Water Nexus
10623 Berlin
29
APR
2024
DIGISUSTAIN
B2B Konferenz & Networking Hub für Nachhaltigkeits-Pioniere
60327 Frankfurt am Main
06
JUN
2024
SustainED Synergy Forum 2024
SustainED Synergy – unser 6-Monate CSRD Consulting für Ihr Unternehmen!
73728 Esslingen am Neckar
Alle Veranstaltungen...
Hier könnte Ihre Werbung stehen! Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot

Professionelle Klimabilanz, einfach selbst gemacht

Einfache Klimabilanzierung und glaubhafte Nachhaltigkeitskommunikation gemäß GHG-Protocol

Mobilität & Transport

Muss ich als Otto-Normal-Verbraucher die Unzufriedenheit einiger weniger Berufsgruppen ausbaden?
Als Bahnkunde und freiberuflicher Philosoph hadert Christoph Quarch mit den angekündigten Lokführer-Streiks
B.A.U.M. Insights

Jetzt auf forum:

Die Sonne ernten – only 'Made in China'?

Solarhersteller Meyer Burger kündigt Mitarbeitern und beschließt Aus in Freiberg/Sachsen

Deutschland summt!-Pflanzwettbewerb 2024:

"Nachhaltigkeit muss kein Verzicht sein"

Nachhaltig schön gestalten: Prima Klima für den Außenbereich

Econocom startet “Impact“:

Sticker Gizmo wählt NatureFlex™ als erneuerbares und kompostierbares Facestock-Material für seine Etiketten

Innovatives urbanes Wohnen mit Biome:

  • ECOFLOW EUROPE S.R.O.
  • Kärnten Standortmarketing
  • World Future Council. Stimme zukünftiger Generationen
  • Global Nature Fund (GNF)
  • Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
  • B.A.U.M. e.V. - Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften
  • toom Baumarkt GmbH
  • Futouris - Tourismus. Gemeinsam. Zukunftsfähig
  • DGNB - Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
  • Engagement Global gGmbH
  • Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH