Das FNG fordert Fortschritte in der Qualitätssicherung Nachhaltiger Geldanlagen
Mit der Taxonomie steht das Kernstück der EU Sustainable Finance Agenda auf dem Spiel
Mehr zum Thema Finanzmarkt der Zukunft finden Sie im aktuellen forum Nachhaltig Wirtschaften 04/2019
Neben dem Portrait des "Forum Nachhaltige Geldanlagen", finden Sie Beiträge zum Thema "Principles for Social Banking" und "Social Impact Fonds". |
Mit der Taxonomie will die EU ein einheitliches Klassifizierungssystem schaffen, das Investoren ermöglicht, informierte Entscheidungen über die grüne Wirkung ihrer Investments zu treffen. Die soziale Wirkung soll in einem nächsten Schritt angegangen werden und ist bislang nur durch die ILO-Kernarbeitsnormen abgedeckt. Allerdings gehen die Meinungen zwischen Deutschland und Frankreich zur Definition grüner Energie auseinander, denn für Frankreich zählt auch Kernkraft dazu.
Der erste Kompromissvorschlag wurde von Frankreich und anderen Ländern letzte Woche abgelehnt, weil Atomkraft faktisch, wenn auch nicht explizit, ausgeschlossen war. Nach FNG-Informationen ist es bei dem gestern im Botschaftsrat angenommenen Kompromissvorschlag nun Auslegungssache, ob Atomkraft als grüne Wirtschaftsaktivität gewertet werden kann oder nicht. Auf der anderen Seite ist Kohle als nicht-grüne Aktivität eindeutig ausgeschlossen. Die Taxonomie soll verpflichtend für explizit grüne und nachhaltige Finanzprodukte gelten, alle anderen Finanzprodukte müssen per Disclaimer angeben, dass sie keine Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen.
Das FNG begrüßt die Einigung und hofft, dass es damit möglich wird, noch unter der finnischen EU Ratspräsidentschaft die Taxonomie-Verordnung zu verabschieden. Außerdem drängt das FNG erneut auf eine rasche Erarbeitung und einen Zeitplan für die Ergänzung der Taxonomie um die soziale Wirkung von Investments. Darüber hinaus ist aus FNG-Sicht eine verpflichtende Anwendung der Taxonomie für alle Finanzprodukte anzustreben, um Transparenz und Breitenwirksamkeit für den ganzen Markt zu schaffen.

Die Ergänzung von MiFID II schreibt vor, dass Kunden in der Anlageberatung nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen gefragt werden müssen. Studien belegen, dass ein Großteil der Kunden ihr Geld lieber nachhaltig investieren möchte, dies aber an Hemmnissen, wie zum Beispiel mangelnden Informationen im Beratungsgespräch, scheitert. Durch die verpflichtende Abfrage besteht so ein deutlich größeres Potenzial für eine erhöhte Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten.
Hierzu sagt FNG-Geschäftsführerin Angela McClellan, die auch Mitglied im Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung ist: „Im Zuge der zunehmenden Verbreitung nachhaltiger und verantwortlicher Investments ist die Qualitätssicherung nachhaltiger Anlageprodukte von großer Bedeutung. Die zügige Umsetzung einer allumfassenden Taxonomie für umweltfreundliche, soziale und governancekonforme Wirtschaftsaktivitäten ist hierfür eine wichtige Grundlage. In der Zwischenzeit ist es in der Anlageberatung wichtig, einen anspruchsvollen Mindeststandard für ein nachhaltiges Anlageprodukt zu setzen, um die Glaubwürdigkeit und Qualität solcher Produkte gegenüber der Kunden zu sichern."
Das FNG
Forum Nachhaltige Geldanlagen, der Fachverband für Nachhaltige Geldanlagen in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, repräsentiert über 190 Mitglieder, die sich für mehr Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft einsetzen. Dazu zählen Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Ratingagenturen, Finanzberater, wissenschaftliche Einrichtungen und Privatpersonen. Das FNG fördert den Dialog und Informationsaustausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik und setzt sich seit 2001 für verbesserte rechtliche und politische Rahmenbedingungen für nachhaltige Investments ein. Es verleiht das Transparenzlogo für nachhaltige Investmentfonds, gibt die FNG-Nachhaltigkeitsprofile heraus und hat das FNG-Siegel für nachhaltige Fonds entwickelt. Das FNG ist außerdem Gründungsmitglied des europäischen Dachverbandes Eurosif.
Wirtschaft | Branchen & Verbände, 16.12.2019

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