40 Jahre Schutzmaßnahmen für wandernde Wildtiere weltweit
Erhaltung von Zugtieren und ihren Lebensräumen auf der ganzen Welt
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Anlässlich des 40-jährigen Bestehens der UN-Konvention zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (CMS) haben das Bundesumweltministerium und CMS heute in Berlin diplomatische Vertreter aus knapp drei Dutzend Ländern empfangen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat die Bedeutung des globalen Artenschutzes betont und mehr Länder aufgefordert, dem Übereinkommen beizutreten. Die Konvention ist der einzige UN-Vertrag, der sich mit der Erhaltung von Zugtieren und ihren Lebensräumen auf der ganzen Welt befasst, einschließlich Vögeln, Walen, Delfinen, Haien, Elefanten, Antilopen und Gorillas.

Die amtierende CMS Exekutivsekretärin Amy Fraenkel erklärte: "Seit 40 Jahren steht die Konvention über wandernde Arten an vorderster Front bei der Bekämpfung von Bedrohungen für wandernde Wildtiere auf der ganzen Welt. Wir sind sehr dankbar für die große Unterstützung der Bundesregierung, nicht nur als Gastgeberin an unserem Hauptsitz in Bonn, sondern auch für ihre finanzielle Unterstützung und politische Führung bei einer Vielzahl von Initiativen. Wir haben in 40 Jahren viele Erfolge erzielt. Aber angesichts neuer und zunehmender Bedrohungen wie Lebensraumverlust, Umweltverschmutzung und Klimawandel ist es an der Zeit, den Umfang und das Niveau unserer Bemühungen zu erhöhen, um das Überleben der wandernden Arten zu sichern."
Die Bonner Konvention ist eines der ältesten globalen Umweltabkommen und hatte als erste UN-Organisation ihren Hauptsitz in Bonn. Seit ihrer Verhandlung und Unterzeichnung auf der Godesburg in Bonn ist die Zahl der Vertragsparteien auf 128 Länder gewachsen. Über 30 weitere Staaten engagieren sich im Rahmen des Abkommens. Auch viele Partnerorganisationen und Wildtierexperten arbeiten mit der Konvention zusammen.
Sie bietet eine internationale Plattform für Länder mit gemeinsamen Wildtieren, um für deren grenzüberschreitenden Schutz zu arbeiten - das ist einzigartig. Die Erhaltung wandernder Arten und ihrer Lebensräume bietet ebenfalls wichtige Vorteile, wie z.B. die Bestäubung von Pflanzen, die Verbreitung von Saatgut, Schädlingsbekämpfung und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel.
Die Konvention fördert ebenso die wissenschaftliche Forschung zum besseren Schutz wandernder Wildtiere über ihre Lebensräume und Wanderrouten hinweg. Teil des Mandats des Übereinkommens ist es auch, die Auswirkungen des Klimawandels zu mindern, Wildtierkriminalität zu bekämpfen und die Nutzung erneuerbarer Energien wildtierfreundlich zu gestalten.
Damit werden auch die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützt, zu denen auch der Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme gehört. Mehr Informationen unter www.cms.int.
Kontakt: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Umwelt | Biodiversität, 24.06.2019

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