70 Prozent weniger Kinderarbeit: Das Versprechen der Schokoladenindustrie droht zu scheitern
Entwicklungsorganisation fordert Bundesregierung zum Handeln auf
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Kinderarbeit am 12. Juni fordert die Entwicklungsorganisation INKOTA die Bundesregierung auf, Unternehmen gesetzlich zur Einhaltung der Menschenrechte in ihren Auslandsgeschäften zu verpflichten. Noch immer arbeiten rund zwei Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen auf Kakaoplantagen in Westafrika. Dabei hat sich die Schokoladenindustrie selbst zum Ziel gesetzt, die Kinderarbeit bis 2020 um 70 Prozent zu reduzieren. INKOTA ist überzeugt: Die Schokoladenindustrie wird dieses Ziel verfehlen, wenn die Hauptursache für Kinderarbeit nicht beseitigt wird. Die Mehrheit der Kakaobäuerinnen und -bauern lebt deutlich unter der Armutsgrenze und kann sich deshalb keine bezahlten Arbeitskräfte leisten. Das Beispiel zeigt, dass Selbstverpflichtungen von Unternehmen nicht ausreichen, um Kinderarbeit wirksam zu bekämpfen.

Die Schokoladenhersteller haben ein Instrument entwickelt, mit dem Kinderarbeit reduziert werden soll. Mit dem Child Labour Monitoring and Remediation System (CLMRS) werden Fälle von Kinderarbeit aufgedeckt und betroffene Familien unterstützt, damit die Kinder in die Schule gehen können und nicht mehr auf den Plantagen arbeiten müssen. Das System weist zwar erste Erfolge auf – es erreicht aber nur einen Bruchteil der betroffenen Familien. „Immer wieder hören wir von Unternehmen, das System sei zu teuer und zu aufwendig, um es auszuweiten", kritisiert Johannes Schorling. „Der Schutz der Menschen- und Kinderrechte ist vielen Unternehmen offensichtlich nicht die nötigen Mittel wert." Außerdem gelte auch hier: Das Armutsproblem der Kakaobauernfamilien und die zu niedrigen Kakaopreise blieben außer Acht. „Wenn Schokoladenunternehmen einen nachhaltigen Kakaosektor ohne Kinderarbeit erreichen wollen, brauchen wir existenzsichernde Kakaopreise", so Schorling.
Die Bundesregierung versäumt es bisher, Unternehmen konsequent zur Einhaltung der Menschenrechte in ihren Auslandsgeschäften zu verpflichten. Bisher sieht der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte lediglich vor, dass 50 Prozent der deutschen Unternehmen die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht bis 2020 freiwillig umsetzen. Bundeskanzleramt und Wirtschaftsministerium verzögerten in den letzten Wochen einen Monitoring-Prozess, in dem die Umsetzung dieses Ziels überprüft werden soll. „Die Bundesregierung darf die Menschenrechte nicht länger ausbremsen", so Johannes Schorling. „Wir brauchen endlich ein Gesetz, das alle Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche Risiken in ihren Lieferketten frühzeitig zu identifizieren und Abhilfe zu schaffen. Außerdem muss es für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen möglich sein, auch hierzulande vor Gericht auf Entschädigung zu klagen."
Weitere Informationen:
Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 07.06.2019

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