EBS Executive School: Top-Weiterbildung in Sustainable Finance & Sustainable Business

Mitfahrbänke – die neue Art des Trampens

Unfall: Was müssen der mitnehmende Autofahrer und der Tramper wissen?

Trampen war gestern, eine Smartphone-App für die Mitfahrgelegenheit ist heute. Das stimmt so nicht ganz. Gerade im ländlichen Bereich, dort wo Busse eher selten fahren, findet eine neue Idee immer mehr Anklang: die Mitfahrbank. Sie steht am Ortsrand und jeder, der dort Platz nimmt, signalisiert sein Interesse mitgenommen zu werden. Anders als früher wird keine Mitfahrgelegenheit von Hamburg nach München, sondern eher eine in die nächst größere Stadt, zum nächsten Einkaufscenter oder Arzt gesucht.
 
Mitfahrbänke: die neue Art des Trampens. Wie sind der mitnehmende Autofahrer und der Tramper bei einem Unfall versichert? © HUK-COBURGBeim Einsteigen in den fremden Pkw denkt niemand an einen Unfall. Doch sollte es dazu kommen: Ist der Mitfahrende geschützt? Könnten bei einem Unfall Schadenersatzforderungen des Trampers auf den Mitnehmenden zukommen?
 
Wie die HUK-COBURG mitteilt, kann der Tramper entspannt mitfahren. Seine eventuellen Schadenersatzansprüche sind gedeckt. Eigenvorsorge ist unnötig. Warum? In Deutschland muss für jeden Pkw eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Darüber sind alle Haftpflichtansprüche Dritter – also auch die des Mitfahrenden – versichert. Reguliert werden neben Personenschäden auch Schäden, die als Folge eines Unfalls auftreten, zum Beispiel Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen. Außerdem ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung beschädigte Sachen, die Autoinsassen üblicherweise mit sich führen wie Kleidung, Brille oder Handy.
 
Dementsprechend ist es unerheblich, ob der mitnehmende Autofahrer schuldlos in eine Karambolage verwickelt wird oder ob er selbst für die Kollision verantwortlich ist. Beide Pkw sind versichert und die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kümmert sich auf jeden Fall um die Regulierung.
 
Für den mitnehmenden Autofahrer bedeutet ein selbstverschuldeter Unfall: Zwar kann ein Tramper von ihm eine Entschädigung für Personen- oder Sachschäden verlangen, doch stellt ihn die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung von allen Ansprüchen frei. Sie ist für die Regulierung und damit auch für alle eventuellen Zahlungen zuständig. Fazit: Einer gelegentlichen Mitnahme Fremder steht nichts im Wege. Sie ist im Rahmen der privaten Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert. Etwas anders sieht es bei einer gewerblichen Mitnahme aus. Wer Zweifel hat, kontaktiert am besten seinen Kfz-Haftpflichtversicherer.
 
Kontakt: Kerstin Schmutzler, HUK-COBURG | Kerstin.Schmutzler@huk-coburg.de | www.huk.de

Technik | Mobilität & Transport, 16.05.2017

     
        
Cover des aktuellen Hefts

Pioniere der Hoffnung

forum 01/2025 ist erschienen

  • Bodendegradation
  • ESG-Ratings
  • Nachhaltige Awards
  • Next-Gen Materialien
Weiterlesen...
Kaufen...
Abonnieren...
06
FEB
2025
14. Kongress Klimaneutrale Kommunen 2025
Der Fachkongress für die kommunale Energiewende - Ticket-Rabatt für forum-Leser*innen!
79108 Messe Freiburg
06
FEB
2025
Konferenz des guten Wirtschaftens 2025
Mission (im)possible: Wie Unternehmen das 1,5-Grad-Ziel erreichen
80737 München
11
FEB
2025
E-world energy & water 2025
Europas Leitmesse der Energie- und Wasserwirtschaft
45131 Essen
Alle Veranstaltungen...
NatuVision Forum

Professionelle Klimabilanz, einfach selbst gemacht

Einfache Klimabilanzierung und glaubhafte Nachhaltigkeitskommunikation gemäß GHG-Protocol

Megatrends

Eindämmung der Barbarei durch Kultur
Angesichts der aktuellen Zahlen über die Zunahme der Sexualstraftaten und Femizide nimmt Christoph Quarch v.a. die Männer in die Pflicht
B.A.U.M. Insights
Hier könnte Ihre Werbung stehen! Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot

Jetzt auf forum:

GREENTECH FESTIVAL setzt neue B2B-Schwerpunkte und erweitert Portfolio mit GREENTECH CAREERS

Circular Design Summit 2025: Die Zukunft der Wirtschaft gestalten

Song Contest „Dein Song für EINE WELT!“: Start in eine neue Runde

Omexom stellt auf der E-world 2025 aus (11. bis 13. Februar 2025, Stand 106, Halle 5)

Heizkosten sparen mit einem Holz- oder Pelletofen: Effizient und nachhaltig heizen

Weltstadt mit Herz und Einwegverpackungsproblem – braucht München eine Verpackungssteuer?

Zeit für mutige Agrarpolitik!

Clever Umziehen als Student: Tipps für Budget und Planung

  • circulee GmbH
  • Engagement Global gGmbH
  • World Future Council. Stimme zukünftiger Generationen
  • BAUM e.V. - Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften
  • DGNB - Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
  • NOW Partners Foundation
  • Protect the Planet. Gesellschaft für ökologischen Aufbruch gGmbH
  • toom Baumarkt GmbH
  • Global Nature Fund (GNF)
  • ECOFLOW EUROPE S.R.O.
  • Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
  • Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
  • Futouris - Tourismus. Gemeinsam. Zukunftsfähig
  • Kärnten Standortmarketing