Energiedienstleistungsgesetz:

Frist verpasst, was nun?

Nach Schätzung des Statistischen Bundesamts hätten bis zum 5. Dezember 2015 über 13.000 große Unternehmen (Nicht-KMUs) in Deutschland ein Energieaudit durchführen müssen, oder alternativ ein Energie-oder Umweltmanagementsystem installiert oder zumindest mit der Umsetzung begonnen haben. Da aber die Bundesregierung die Novellierung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) erst im März2015 in nationales Recht umgesetzt hat, blieb vielen Unternehmen nicht viel Reaktionszeit.

Foto: ThinkstepIm Rahmen einer deutschlandweiten Befragung von über 500 Nicht-KMUs verschiedener Branchen und Wirtschaftszweige hat thinkstep untersucht, wie Unternehmen in Deutschland mit dem knappen Zeitplan umgegangen sind und mit welchen Maßnahmen sie in 2016 drohende Sanktionen vermeiden können.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 40% und entsprechend der Zielformulierung der Industriestaaten bis 2050 um mindestens 80% –jeweils gegenüber 1990 –zu reduzieren. Bis 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch 18% betragen und der Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 um 20% und bis 2050 um 50% sinken.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im August 2012 eine verbindliche Vereinbarung mit der Industrie geschlossen, in der sich die Industrie zu einer außerordentlichen Energieeffizienzsteigerung des produzierenden Gewerbes verpflichtet.

Am 6. März 2015 wurde dann das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vom Bundesrat beschlossen. Danach mussten die vom EDL-G betroffenen Unternehmen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit gem. DIN EN 16247-1 durchgeführt oder alternativ ein Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS Verordnung installiert oder zumindest mit der Einrichtung begonnen haben.


Nachgefragt

Wie gut waren in 2015 Nicht-KMUs auf die Novellierung der europäischen EED vorbereitet? Konnten alle vom EDL-G betroffenen Unternehmen den Zeitplan einhalten? Was waren die Umsetzungshindernisse und wie können Unternehmen Sanktionsrisiken vermeiden?

Diesen Fragen ist thinkstep in der Zeit von August bis November 2015 im Rahmen einer deutschlandweiten Befragung unter mehr als 500 Nicht-KMUs verschiedener Branchen und Wirtschaftszweige nachgegangen.

Für 43% der großen Unternehmen in Deutschland ist die Novellierung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie kein Thema, da sie bereits über ein Energie-bzw. Umweltmanagementsystem verfügen.

Dieses Ergebnis zeigt, dass umweltbewusstes und energieeffizientes Wirtschaften in Unternehmen in Deutschland bereits fest verankert ist. Und das jenseits gesetzlicher Vorschriften(Abbildung 1).
Fast jedes zweite Unternehmen in Deutschland nutzt ein Energie-oder Umweltmanagementsystem für die systematische Erschließung von Kostensenkungspotenzialen in den betrieblichen Abläufen, die Ausschöpfung von Potenzialen zur Reduktion der Strom-und Energiesteuer und kommunaler Gebühren sowie zur Befriedigung wachsender Kundenanforderungen an die Umweltleistung in ihrer Zulieferkette.

Damit reduziert sich die Anzahl der vom EDL-G betroffenen Unternehmen auf rund 6.000 (46% aller großen Unternehmen). Diese Unternehmen standen in 2015 vor der Wahl erstmals ein Energieaudit durchzuführen oder alternativ mit der Einführung eines Energie-oder Umweltmanagements zu beginnen.

Da die Bundesregierung die Novellierung der EED aber erst im März 2015 in nationales Recht umgesetzt hat, konnten die betroffenen Unternehmen sich erst im zweiten Quartal 2015 intensiv mit den Forderungen auseinandersetzen. Trotzdem hatten fast zwei Drittel der Unternehmen bis zum Zeitpunkt der Befragung bereits ein Energieaudit durchgeführt. Nur ein Drittel aller vom EDL-G betroffenen Unternehmen drohten den Zeitplan nicht einhalten zu können (Abbildung 2).

Hauptverantwortlich hierfür waren insbesondere die sich verschärfenden Kapazitätsengpässe auf Seiten externer Energieberater und Auditoren, die mit der Durchführung von Energieaudits verbundenen externen Kosten, das Fehlen interner Kapazitäten und geeigneter Systeme für die Datenerfassung, die Identifikation und Bewertung von Maßnahmen zur Optimierung der Umweltleistung des Unternehmens, wie auch ein hoher Überzeugungsaufwand in Richtung der Geschäftsleitung,sich mit dem Thema zu beschäftigen (Abbildung 3).


Frist verpasst – Was nun?

Betriebe, die bis zum 5. Dezember 2015 kein Energieaudit durchführen konnten, haben nun zwei Optionen: Sie können bis Ende April 2016 das Audit nachholen oder mit der Einführung eines Energie-oder Umweltmanagementsystems ebenfalls Bußgeldrisiken vermeiden.
Im Januar erkannte das BMWi an, dass die Beraterkapazitäten nicht ausreichend waren, um alle betroffenen Unternehmen bis zum 05.12.2015 mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247 zu versorgen. Dies wird in einem Schreiben vom DIHK (850290) bestätigt. Wer dem BAFA glaubhaft darlegen kann, dass er aufgrund der knappen Beraterkapazitäten kein Energieaudit durchführen konnte, kann dies noch bis Ende April 2016 nachholen. Das BMWi weist jedoch darauf hin, dass der Ermessensspielraum des BAFA mit der Dauer der Fristüberschreitung sinkt.

Anders als bei der Umsetzung der DIN 16247-1 gewähren die Fristen zu Einführung und Zertifizierung eines Energie-oder Umweltmanagementsystem Aufschub bis zum 31. Dezember 2016. Haben diese Unternehmen die eingehenden Energieträger gemäß ISO 50001 ermittelt und eine Geschäftsführererklärung über die Einführung des EnMS oder UMS nach EMAS bis Ende 2015unterschrieben, kommen sie in Deutschland in den Genuss einer Fristverlängerung bis 31. Dezember 2016.

Die Befragungsergebnisse zeigen aber auch, dass sich die Einführung eines systematischen Energie-oder Umweltmanagementsystems auch wirtschaftlich lohnen muss. Dies betrifft insbesondere die Vielzahl von Unternehmen mit wenigen Standorten (Abbildung 4). Sie benötigen auf ihre Größe und Struktur angepasste Systeme, damit sich die neuen gesetzlichen Bestimmungen auch finanziell auszahlen.

Diesen Unternehmen bietet thinkstep das sogenannte „Energie-/Umweltmanagement as a Service" (EMaaS). thinkstep EMaaS umfasst die Bereitstellung von personellen Kapazitäten für die Einführung und den laufenden Betrieb eines Energie-oder Umweltmanagementsystems sowie ein auf die jeweilige Struktur des Unternehmens angepasstes Softwaresystem für die Datenerfassung, Verarbeitung und das Reporting. Mit EMaaS überwinden Unternehmen interne Ressourcenengpässe und sie erhalten ein „rund um sorglos" Paket für die Realisierung der finanziellen Nutzen aus ihrem Engagement für umweltbewusstes und energieeffizientes Wirtschaften.

Unternehmen, die sich entschieden haben, die Einführungsphase zum EnMS nach ISO 50001 oder UMS nach EMAS zu nutzen, bietet thinkstep mit dem online-Seminar„thinkstep EMaaS: Ein profitables Energie-/Umweltmanagement von Anfang an" einen idealen Einstieg an.

Um zu klären, welche Aspekte des EDL-G und den Art. 8 EED-Compliance Ihr Unternehmen betreffen und welche EED-Compliance-Strategie für Sie am besten geeignet ist, analysieren wir gerne mit Ihnen zusammen die Situation Ihres Unternehmens, auch im EU-Ausland.

Ihr Ansprechpartner bei thinkstep:
Martin Blumberg, T: 0711 341 817 799, martin.blumberg@thinkstep.com


Wirtschaft | Recht & Normen, 25.04.2016

     
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