Energieaudits werden Pflicht – dena beantwortet wichtigste Fragen

Viele Unternehmen müssen erstmals bis Ende 2015 ein Energieaudit durchführen.

Quelle: denaWelche Pflichten und Chancen dadurch für sie entstehen, beantwortet die Initiative EnergieEffizienz der dena. In einem Onlinedossier stellt sie alle wichtigen Informationen zum neuen Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) bereit.
 
Das am 22.04.2015 in Kraft getretene Gesetz betrifft Unternehmen, die gemäß europäischer Definition kein kleines oder mittleres Unternehmen sind und weder über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 noch ein Umweltmanagementsystem nach EMAS verfügen oder mit der Einführung eines solchen Systems begonnen haben. Diese Unternehmen sind dazu verpflichtet, erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit DIN EN 16247-1 durchzuführen.
 
Die Artikel unter www.stromeffizienz.de/energieaudit führen in das Thema Energieaudit ein, erklären den typischen Ablauf und beantworten Fragen zu Übergangsfristen für Unternehmen, Qualifikation der Energieberater und Dokumentation der durchgeführten Audits.
 
Kontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Julia Horstmann
horstmann@dena.de | www.dena.de

Technik | Energie, 29.04.2015

     
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