Bauen mit Holz

Wie wohngesund ist das denn?

Mit seiner sehr guten Energie- und CO2-Bilanz, ist Holz der erneuerbare Baustoff Nummer eins. Nahezu universell in der Anwendung kann er viel mehr als nur dekorieren. Doch funktioniert die Gleichung "Holz = öko = gesund" immer und überall?

Hochwertige Architektur gepaart mit guter Energieeffizienz und hervorragenden, wohngesundheitlicher Qualität geht auch und vor allem in Holzbauweise, wie das Beispiel des Gemeindezentrums in Ludesch, Vorarlberg demonstriert.
Foto: © Gemeinde Ludesch
Der moderne Holzbau hat sich seinen festen Platz erobert, nicht nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern, sondern auch bei gewerblichen und öffentlichen Gebäuden. Moderne Ingenieurtechnik und schlaue Planung nutzen die Vorteile des Baustoffs und eliminieren seine Schwächen. Holz eignet sich für nahezu alle Anwendungsbereiche am und im Gebäude, vom gemütlichen Einfamilienhaus bis hin zu Achtgeschossern oder multifunktionalen Werkhallen. Holz ist viel mehr als der elegante Parkettboden oder ein schönes Türfurnier. Von der Außenwandverkleidung über konstruktive Aufgaben bis hin zu Dämmung und Innenverkleidung. Möglich machen diese Vielfalt die hervorragenden konstruktiven Eigenschaften, die gute Bearbeitbarkeit und gute Dämmwerte.

Auch in Sachen Behaglichkeit bringt Holz interessante Aspekte mit ins Spiel. Warme Oberflächen, eine ausgleichende Wirkung auf die Luftfeuchtigkeit und in unbehandeltem Zustand antistatisch wirken sich Holzoberflächen, sofern sie nicht völlig versiegelt sind, positiv auf das Raumklima aus. Das fördert das Wohlbefinden der Nutzer, seien es Familien aber auch die Mitarbeiter von Unternehmen, Kommunen und deren Kunden und Besucher.

Wird das Augenmerk auf den Schadstoffgehalt von massivem, unbehandeltem Holz gelegt, ist man in der Regel auch auf der sicheren Seite. Das ist besonders wichtig, denn spätestens mit der Energieeinsparverordnung 2009 sind Dämm- und Luftdichtigkeitsstandards die Regel geworden, die der Holzbau zwar schon lange erfüllt und zumeist auch bequem übertrifft. Eine nahezu luftdichte Bauweise sorgt aber auch dafür, dass Schadstoffe in der Innenraumluft - gleich aus welcher Quelle sie stammen - nicht mehr "automatisch" durch undichte Stellen in der Gebäudehülle weggelüftet werden. In Innenräumen ist die Luftqualität deshalb häufig schlechter als im Außenbereich, was im Übrigen genauso für Gebäude in Massivbauweise gilt.

Sorgfalt und Haftung
Gleichzeitig besteht die absurde Situation, dass für den Außenbereich mit der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) eine gesetzliche Regelung mit strikten Schadstoffgrenzwerten gilt, diese aber für Innenräume bis heute fehlt. Und das trotz der Tatsache, dass sich der moderne Mensch zu 80 bis 90 Prozent seiner Zeit in geschlossenen Räumen aufhält. Doch diese Regelungslücke schließt sich nach und nach, was für Investoren und Bauherren, aber auch für Planer und Bauunternehmen Konsequenzen hat.

So hat die Ad-hoc-Kommission Innenraumhygiene beim Umweltbundesamt (IRK) seit bald vier Jahren Empfehlungswerte zum Beispiel für flüchtige organische Stoffe (VOC) veröffentlicht. VOC, eine Gruppe von mehr als 200 häufig vorkommenden Einzelstoffen, sind in zahlreichen Bauprodukten wie Klebern und Farben, aber auch in Holz und Holzwerkstoffen enthalten. Die verschiedenen VOC haben sehr unterschiedliche gesundheitliche Wirkungen, von gesundheitlich nahezu irrelevant bis hin zu Augenreizungen, Atemwegsbeschwerden und Schleimhautreizungen. Bei empfindlichen Personen kann es zu Unwohlsein oder allergischen Reaktionen kommen. Auch für Formaldehyd gibt es Empfehlungswerte des Umweltbundesamts und der Weltgesundheitsorganisation.

Baustoff Holz: früher Standart, jetzt wieder im kommen!
Foto: © Gemeinde Ludesch
Für den Investor hat dies die Konsequenz, dass er sich gegen eine Belastung der Innenraumluft absichern muss, um seiner Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, Nutzern und Kunden gerecht zu werden, und um teure Nachbesserungen oder Schadstoffsanierungen zu vermeiden. Für Planer und Architekten ist dieser Zusammenhang Risiko und Wettbewerbsvorteil zugleich: Wer sich nicht kümmert, steht bei (juristischen) Auseinandersetzungen schnell in der Haftung, mit unabsehbaren finanziellen Folgen, wie zahlreiche Beispiele, nicht nur bei öffentlichen Gebäuden, zeigen. Im Umkehrschluss sorgt eine schriftliche Vereinbarung oder gar eine vertragliche Garantie über die Qualität der Innenraumluft des fertigen Gebäudes für Klarheit und für rechtliche Sicherheit - für beide Seiten. Solche Beschaffenheitsvereinbarungen nach § 335 BGB ermöglicht zum Beispiel das Sentinel-Haus Konzept des gleichnamigen Freiburger Instituts. Auf der Basis einer sorgfältigen Baustoffauswahl, der Schulung aller am Bau Beteiligten, auch der Handwerker, und Raumluftmessungen unabhängiger Sachverständiger, gelingt es Bauunternehmen, die nach dem Konzept arbeiten, ihren Investoren die Einhaltung staatlicher Empfehlungswerte für wohngesunde Lebens- und Arbeitsräume vertraglich zu garantieren. Gleichzeitig sind eventuelle Haftungsfragen eindeutig geklärt, für Investoren im gewerblichen und öffentlichen Sektor eine Sicherheit, die im Zweifelsfall viel Geld wert sein kann. (www.sentinel-haus.eu).

Gutes Holz, schlechtes Holz?
Für die Verwendung von Holz und Holzwerkstoffen bedeuten die Vorgaben offizieller Stellen und die darauf aufbauende gutachterliche Praxis bei juristischen Auseinandersetzungen, dass Planer aber auch Auftraggeber genauer hinschauen müssen. Intensiv wird zum Beispiel die Emission von flüchtigen organischen Verbindungen (VOCs) aus Holzprodukten diskutiert, vor allem die Stoffgruppe der Terpene, die für den typischen Holz-Geruch verantwortlich sind, aber auch dafür sorgen können, dass Schadstoffwerte über die vom Umweltbundesamt empfohlenen Grenzen hinausgehen, etwa wenn durch andere Baustoffe weitere Emissionsquellen vorhanden sind oder viele, emissionsstarke Holzwerkstoffe in Relation zum Volumen des Raumes verarbeitet werden. Dabei gilt es Unterschiede zu machen. Nicht jedes Holz emittiert gleich viel VOC. Das Emissionsverhalten hängt vor allem vom Harzanteil ab. Laubhölzer und Fichte/Tanne haben in der Regel niedrige VOC-Werte. Die großflächige Verarbeitung von Kiefernholz, zum Beispiel bei einem Dielenboden, kann jedoch in der Summe aller Emissionen zu einer Überschreitung der genannten Empfehlungswerte des UBA führen. Will der Auftraggeber jedoch genau den typischen Holzgeruch (z.B. Zirbenholz), steht der Verwendung nichts im Wege, geklärt sein sollte der Umstand (am besten schriftlich) aber allemal.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern industriell veränderte Produkte mit Nadelholz als Ursprungsmaterial. Das trifft vor allem auf OSB-Platten zu, die im Produktionsprozess starken thermischen und physikalischen Belastungen ausgesetzt sind. Hierbei entstehen Emissionen (z. B. Aldehyde), die im natürlichen Holz kaum vorkommen. Die OSB-Platte, ursprünglich als ökologische Alternative zur Spanplatte gestartet, wird im Holzbau sehr häufig eingesetzt. Die VOC-Emissionen können von Platte zu Platte sehr unterschiedlich sein, abhängig vom Harzgehalt, der von Baum zu Baum schwankt, und der Pressdauer und Presstemperatur bei der Herstellung der Holztafeln. Das Problem: Die Hersteller können oder wollen nicht sagen, wie hoch die VOC-Emissionen ihrer jeweiligen Produkte sind. Es existiert kein OSB-Produkt, das ein Zertifikat einer ernstzunehmenden, unabhängigen Prüfinstitution (z. B. das natureplus-Qualitätszeichen oder das Zertifikat des Kölner eco-Instituts) trägt. Was nicht heißt, dass es keine OSB-Platten gibt, die hohe Anforderungen an das Emissionsverhalten erfüllen. Auch ein "formaldehydfrei verleimter" Holzwerkstoff ist übrigens nicht "formaldehydfrei", sondern eben nur entsprechend verleimt.

Wohngesundheit als Qualitätsmerkmal
Darüber hinaus existieren - völlig unabhängig ob mit Holz, Stein oder Beton gebaut wird - zahlreiche weitere potenzielle Schadstoffquellen aus Bauprodukten, die die Qualität der Innenraumluft und damit das Wohlbefinden der Nutzer beeinträchtigen können. Beispiele sind Farben, Lacke, Öle und Wachse, Kleber und Fugendichtmassen, aber auch Bodenbeläge und Wandverkleidungen. Hier die für Neubau und Sanierung richtige Auswahl zu treffen und Handwerker zu finden, die die Produkte dann auch emissionsarm einbauen, erfordert eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung, vom Architekten über den Bauleiter bis hin zum jeweiligen Handwerker. Und da das Baugewerbe die Branche mit der höchsten Mängelquote ist, empfiehlt sich bei größeren Bauprojekten die Einschaltung eines Wohngesundheitskoordinators, kurz WoGeKo. Analog zum Sicherheitskoordinator (SiGEKo) sorgt er im Auftrag des Investors dafür, dass nur die festgelegten Baustoffe verwendet und emissionsarm verarbeitet werden. Das Ergebnis sind Gebäude, die nicht nur architektonisch und funktionell hohe Ansprüche erfüllen, sondern mit hervorragend niedrigen Schadstoffwerten das Wohlbefinden ihrer Nutzer steigern. Gesundheitsschutz, Mitarbeitermotivation und unternehmerisches Verantwortungsbewusstsein gehen damit eine Verbindung ein, zum nachhaltigen Vorteil aller Beteiligten.



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Quelle:
Technik | Green Building, 19.10.2011

     
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